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Zürich Schaffhausen PdA scheitert mit ihrer Steuer-Initiative

Auch der Zürcher Kantonsrat beurteilt die PdA-Volksinitiative «Steuerbonus für dich» als verfassungswidrig. Nach dem Regierungsrat hat nun deshalb auch das Parlament die Initiative als ungültig erklärt. Das letzte Wort hat damit nicht das Volk.

Die Idee der Initiative ist eine einmalige Umverteilung von reich zu arm. So soll zum Beispiel auf Privatvermögen von mehr als drei Millionen Franken eine Umverteilsteuer von einem Prozent erhoben werden. Dieses Geld würde dann Personen zugutekommen, deren steuerbares Einkommen nicht mehr als 100'000 Franken beträgt. Sie würden einen sogenannten einmaligen «Steuerbonus» von 5000 Franken erhalten.

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Robin Hood im Kantonsrat (Sabine Meyer, 29.4.3013)
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Willkürlich und ungültig

Nach Meinung der Mehrheit widerspricht diese Idee der Partei der Arbeit der Verfassung. Marcel Lenggenhager (BDP) erklärte: «Das Hauptproblem der Initiative sind die Brüche und Sprünge in der Steuererhebung.» Und Thomas Vogel (FDP) von der FDP rechnete vor: «Bei einer Erhöhung des steuerbaren Einkommens von 100'000 Franken auf 101'000 Franken würde sich die Einkommenssteuer um 5000 Franken, also 60 Prozent erhöhen.»

Unterstützung nur von AL und Grünen

Barbara Bussmann (SP) fand die Idee der Initiative zwar durchaus sympathisch, aber: «Die Initiative ist gut gemeint aber schlecht gemacht.» Einzig Kantonsrat Markus Bischoff (AL) fand, dass die Initiative als gültig erklärt werden sollte. Er erklärte, dass es durchaus Spielraum gäbe für eine gesetzeskonforme Umsetzung der Initiative. Seine Fraktion mit AL und Grüne haben deshalb als einzige im Rat den grünen Knopf gedrückt. Alle anderen 139 Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben die Volksinitiative «Steuerbonus für dich» für ungültig erklärt.

Letztes Wort hat vermutlich das Gericht

Das letzte Wort hat in diesem Fall also nicht das Volk. Wie die Initianten schon angekündigt haben, dürften das letzte Wort aber die Gerichte haben. Sie wollen den Entscheid des Kantonsrates vor Bundesgericht anfechten.

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