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Bundesgericht gibt Pendlern den Vortritt
Aus Schweiz aktuell vom 10.10.2018.
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Pendler kommen vor Gütern Grünes Licht für Halbstundentakt Zürich-Bülach

Der Zürcher Verkehrsverbund erringt einen Teilsieg: Das Bundesgericht entscheidet vorläufig zugunsten der Pendler.

  • Zwischen Zürich-Hardbrücke und Bülach wird die S3 ab Dezember in den Hauptverkehrszeiten vorläufig halbstündlich verkehren.
  • Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Bundesamtes für Verkehr, das den Güterverkehr priorisieren will, abgewiesen.
  • Es handelt sich dabei aber um die Bestätigung eines provisorischen Entscheids des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses hatte die benötigten Trassen dem ZVV zugesprochen.
  • Der ZVV will sich auch im weiteren Verlauf des Verfahrens für eine definitive Einführung des Halbstundentakts einsetzen.

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