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Zürich Schaffhausen Prämien-Verbilligungen nicht kürzen

Der Schaffhauser Regierungsrat wollte die Verbilligung der Krankenkassenprämien reduzieren. Aus Spargründen sei dies dringend nötig. Der Kanton sei viel zu grosszügig. Die Schaffhauser Stimmbevölkerung sah dies aber anders.

Fast ein Drittel der Schaffhauser Kantonsbevölkerung wurden im Jahr 2015 mit Beiträgen zur Verbilligung der Krankenkassenprämien unterstützt. Dies lastet schwer auf den Kassen des Kantons und der Gemeinden: über 22 Millionen Franken mussten sie auszahlen.

Zu viel, fand der Regierungsrat – und empfahl Kürzungen. Diese hätten für den Kanton jährlich Einsparungen von 2,4 Millionen bedeutet, respektive 4,2 Millionen Franken für die Gemeinden.

Die Stimmbürger sahen diese Sparvorschläge aber als zu radikal: Wie bereits vor vier Jahren haben sie sich dagegen ausgesprochen. Mit 56 Prozent sagten sie Nein zur Totalrevision des Krankenversicherungsgesetzes.

Schaffhausen ist (zu) grosszügig

Die Befürworter der Kürzungen, wie Mariano Fioretti (SVP), plädierten im Abstimmungskampf für eine «vernünftige Prämienverbilligung». Diesbezüglich zahle der kleine Kanton Schaffhausen, mit Ausnahme von Basel-Stadt, die höchsten Rückvergütungen unter den Deutschschweizer Kantonen, argumentierte Fioretti.

Für manche Leute sei dies sogar ein Argument, um nach Schaffhausen zu ziehen. Zudem profitierten auch Leute mit hohen Einkommen von der Verbilligung. «Das ist unvernünftig.»

Eine enorme Belastung

Für die Behauptung, dass die Prämienverbilligung Leute nach Schaffhausen lockten, gebe es keine Belege, sagte dagegen Susi Stühlinger (AL). «Das ist eine reine Behauptung.» Sie kämpfte gegen eine Kürzung der Verbilligung und war auch nicht der Ansicht, Schaffhausen sei zu grosszügig: «Heute fressen die Prämien einen Fünftel des Einkommens auf, das ist eine enorme Belastung», sagte Stühlinger.

Mit der Prämienverbilligung würden Familien mit Kindern oder kleinen Einkommen wirksam entlastet. Dass diese Leute nicht in die Sozialhilfe abgleiten, sei auch im Interesse des Staates.

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