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Racial Profiling Bundesgericht stützt Zürcher Stadtpolizei

Ein Schweizer dunkler Hautfarbe wehrte sich gegen eine Personenkontrolle bis vor Bundesgericht. Allerdings ohne Erfolg.

Das ist passiert: An einem Februarmorgen im Jahr 2015 wollte die Stadtpolizei Zürich am Hauptbahnhof die Personalien eines Schweizers mit kenianischen Wurzeln kontrollieren. Weil sich der ETH-Bibliothekar weigerte, erhielt er eine Busse von 150 Franken aufgebrummt. Dies akzeptierte der 43-Jährige nicht und ging durch alle juristischen Instanzen.

Das hat das Bundesgericht entschieden: Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Mannes ab. Damit bestätigt es das Urteil des Zürcher Obergerichts. Die Kontrolle der Stadtpolizei sei nicht diskriminierend gewesen, heisst es in einem am Dienstag veröffentlichen Urteil.

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Warum das Bundesgericht den Polizisten Recht gibt
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 21.03.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 22 Sekunden.

Darum wehrte sich der Mann: Er empfand die Kontrolle als ungerechtfertigt. Die Polizisten hätten ihn einzig wegen seines Geschlechts und seiner Hautfarbe kontrolliert. Das sei «racial profiling» ohne rechtliche Grundlage. Deshalb sei er nicht verpflichtet gewesen, der Forderung der Stadtpolizei nachzukommen. Ob er mit dem Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelange, liess die Gruppe «Allianz gegen Racial Profiling» auf Anfrage des «Regionaljournals» noch offen.

Das sagt die Stadtpolizei Zürich: Ihre Version lautet, dass sie den Mann einzig deshalb kontrollieren wollte, weil er sich verdächtig verhalten habe. Konkret habe er den Blick von den Polizisten abgewendet und sei ihnen ausgewichen. An diesem Februarmorgen hätten sie am HB ausserdem weitere Personen angehalten, wegen Verdachts auf Widerhandlung gegen das Ausländergesetz.

Darum ist «Racial Profiling» immer wieder ein Thema: In der Schweiz werden Menschen dunkler Hautfarbe häufiger kontrolliert. Das liege an einem «tief sitzenden Rassismus» in den Polizeikorps, so der Vorwurf, den beispielsweise die «Allianz gegen Racial Profiling» erhebt.

Für grosse Schlagzeilen in der Region sorgte ein Fall mit einem Prominenten aus dem Jahr 2015: Damals wurde der Fussballer und FCZ-Spieler Yassine Chikhaoui an der Bahnhofstrasse von Polizisten zu Boden geworfen, gefesselt und schliesslich abgeführt, vor den Augen seiner Frau. Die Beamten verwechselten den Tunesier mit einem Taschendieb. Chikhaoui verliess Zürich wenig später.

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