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Der Fluglotse vor Zürcher Obergericht
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 27.11.2018.
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Rechtlich kompliziert Noch kein Urteil im Zürcher Fluglotsenprozess

Im Prozess gegen den Fluglotsen wegen des Beinahe-Crashes sind neue Argumente aufgetaucht.

Darf ein Fluglotse für einen Fehler bei der Arbeit bestraft werden - obwohl niemand zu Schaden kam? Wegen einer Beinahe-Kollision zweier Flugzeuge musste sich ein Fluglotse vor dem Zürcher Obergericht verantworten.

  • Die Oberrichter fällten noch kein Urteil, da während des Prozesses neue Argumente aufgetaucht seien.
  • Zudem sei der Fall juristisch und prozesstechnisch – zum Beispiel in Bezug auf mögliche Entschädigungen und neue Gutachten – komplex.
  • Das Urteil haben die Oberrichter auf den 12. Dezember in Aussicht gestellt.

Der Lotse hatte im März 2011 zwei Swiss-Maschinen mit insgesamt über 250 Menschen an Bord kurz nacheinander die Start-Erlaubnis erteilt. Dies auf Pisten, die sich kreuzten.

Mein Plan war, dass diese Flugzeuge hintereinander starten und dass es reicht.
Autor: Beschuldigter Fluglotse

Einer der Piloten war der Meinung, dass es nicht reiche und brach den Start sofort ab. Wenige Sekunden danach erteilte auch der Lotse den Befehl zum Start-Abbruch. Dies, nachdem bei ihm ein Alarm losgegangen war. Der Lotse erklärte vor Gericht, dass er für kurze Zeit den Überblick verloren habe. Er habe nämlich gleichzeitig noch einen Vermessungsflug betreuen müssen. Das könne jedem passieren, denn das System am Flughafen Zürich mit Pisten, die sich kreuzten, sei sehr kompliziert.

Die Passagiere seien nur theoretisch in Gefahr gewesen. Denn er habe nach dem Alarm richtig reagiert. Er habe keine Regeln verletzt, sondern nur sein Bestes gegeben.

Staatsanwalt spricht von Fahrlässigkeit

Der Staatsanwalt sah dies anders. Der Fluglotse habe die Kontrolle verloren, das sei fahrlässig.

Die Katastrophe wurde nur durch einen Zufall verhindert. Das ist fahrlässig.
Staatsanwalt

Laut dem Staatsanwalt wäre es ohne weiteres möglich gewesen, die Gefährdung vorauszusehen. Der Beschuldigte sei nicht genügend aufmerksam gewesen. Der Staatsanwalt fordert eine Verurteilung wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs und dafür eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 100 Franken.

Viele Skyguide-Kollegen waren am Obergericht mit dabei

Viele Kolleginnen und Kollegen stehen dem Beschuldigten bei und verfolgen den Prozess am Obergericht mit. Für die Lotsinnen und Lotsen geht es auch darum, wie sie sich künftig bei Fehlern am Arbeitsplatz verhalten sollen. Sie fürchten um ihre Fehlerkultur.

In erster Instanz hatte das Bezirksgericht Bülach den Fluglotsen freigesprochen. Er könne gar nicht für etwas verurteilt werden, das gar nicht passiert sei, befand das Gericht.

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