Wohnungen, die der Stadt Zürich gehören, sind häufig verhältnismässig günstig. Und gerade weil sie relativ preiswert sind, sollen nicht reiche Personen Anspruch auf eine solche Wohnung haben. Dieser Ansicht ist die zuständige Kommission im Zürcher Gemeinderat und hat am Mittwoch neue Regeln bestimmt. Sie lauten:
- Wer in eine städtische Wohnung zieht, der darf höchstens viermal so viel verdienen, wie die Wohnung kostet.
- Die Stadt muss zu Beginn des Mietverhältnisses überprüfen, wie viel die Mieterin oder der Mieter verdient – und danach alle zwei Jahre.
Einem Komitee aus bürgerlichen Politikern gehen diese Regeln zu wenig weit. Sie wollen sie ausweiten – auch auf Genossenschaftswohnungen, die auf dem Land der Stadt gebaut werden.
Wenn bei städtischen Wohnungen Missbrauch vorkommt, kann das auch bei gemeinnützigen Genossenschaftswohnungen der Fall sein.
Brunner will, dass auch Genossenschaften in regelmässigen Abständen überprüfen müssen, wie viel Mieterinnen und Mieter verdienen. Denn viele Genossenschaften erhielten die Landstücke von der Stadt zur sehr günstigen Preisen, sagt Alexander Brunner. «Das ist eine Art indirekte Subventionierung.»
Genossenschaften sind private Organisationen und da ist es nicht nötig, dass die Stadt sich einmischt.
Den linken Parteien geht diese Forderung zu weit. «Das wäre ein grosser administrativer Mehraufwand, der auf die Genossenschaften zukäme», sagt SP-Gemeinderat Pavel Silberring. Er befürchte, dass die Stadt dadurch Schwierigkeiten hätte, überhaupt noch Genossenschaften als Partner zu finden.
Das bürgerliche Komitee will das Thema trotzdem weiterverfolgen. Ein konkretes Projekt steht noch nicht, die Planung eines Vorstosses ist aber im Gang.