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Zürich Schaffhausen Rudolf Elmer zieht vor Bundesgericht

Der selbsternannte Whistleblower akzeptiert das Urteil des Zürcher Obergerichts vom vergangenen Dienstag nicht. Er hatte 14 Monate bedingt wegen Drohung, versuchter Nötigung und Urkundenfälschung erhalten. Vom Vorwurf der Bankgeheimnisverletzung war er freigesprochen worden.

Rudolf Elmer sei von der Schwestergesellschaft der Bank Julius Bär auf den Cayman Islands angestellt gewesen. Damit habe er das Schweizer Bankgeheimnis nicht verletzten können, urteilte das Zürcher Obergericht.

Trotz dieses für Rudolf Elmer günstigen Urteils zieht der ehemalige Banker es weiter. Er bestätigte einen Bericht der «Sonntagszeitung». Denn die Strafe, die das Obergericht verhängt hat, ist trotz der Freisprüche im Hauptanklagepunkt härter als die Strafen der Vorinstanz. Wegen Drohung, versuchter Nötigung und Urkundenfälschung erhielt Rudolf Elmer vom Obergericht 14 Monate bedingt.

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