Die AL kritisierte, der Stadtrat habe «einen Zustand der Verwirrung und Unsicherheit» geschaffen. Der Schaffhauser Stadtrat hatte in der vergangenen Woche kurzfristig die Volksabstimmung über eine zweite AL-Initiative zur Zweckbindung der Baurechtszinsen abgesetzt.
Dies, weil die Stadt einen Rechenfehler gemacht habe, der die Meinungsbildung der Stimmberechtigten beeinflussen könne, wie der Stadtrat seinen Entscheid begründet hatte.
Die AL machte dann geltend, dass die Chance für eine Annahme der Initiative «Landverkäufe vors Volk» leide, wenn sie nicht gemeinsam mit der zweiten Initiative zur Abstimmung komme. Denn beide Initiativen seien thematisch eng verknüpft. Eine getrennte Abstimmung verwirre die Stimmbevölkerung.
Keine materielle Verbindung
Das liess die Schaffhauser Kantonsregierung nicht gelten. Es bestehe keine direkte materielle Verbindung zwischen den beiden Initiativen, hält sie fest. Und den städtischen Stimmberechtigten könne durchaus zugemutet werden, sich zu orientieren.
Die Abstimmung über die Landverkaufs-Initiative der AL findet somit wie geplant am Sonntag statt. Die Abstimmung über die andere AL-Initiative folgt später.