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Erb-Prozess wird verschoben (Christoph Brunner, 22.03.13)
Aus Regi ZH SH vom 22.03.2013.
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Zürich Schaffhausen Schwangerschaft verzögert Erb-Prozess

Der für April angesagte Berufungsprozess gegen Pleitier Rolf Erb wird auf Ende September verschoben. Grund sind gesundheitliche Probleme der schwangeren Staatsanwältin. Bei einem Anklagepunkt droht die Verjährung.

Rolf Erb wurde im März 2012 wegen gewerbsmässigen Betrugs und anderen Delikten vom Bezirksgericht Winterthur zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil legten sowohl Erb als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

Die auf 8. bis 12. April 2013 angekündigte Berufungsverhandlung am Zürcher Obergericht fällt jedoch aus, wie das Gericht in bestem Juristendeutsch mitteilte: «Der Grund für die Verschiebung liegt in der durch Schwangerschaftskomplikationen bedingten, zwingenden Verhinderung der hauptsächlichen fallführenden Staatsanwältin».

Weil der Fall derart komplex sei, habe ihn nicht jemand anderes übernehmen können, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf Anfrage.

Verjährung droht

Der Prozess soll nun von 23. bis 27. September 2013 stattfinden. Die Verschiebung könnte Konsequenzen haben. «In einem Punkt droht möglicherweise die Verjährung», sagt Andrea Schmidheiny vom Obergericht. Das müsse noch abgeklärt werden. «Was die übrigen Anklagepunkte betrifft, ist die Verschiebung nicht problematisch».

Die Erb-Gruppe war bis zu ihrem Zusammenbruch 2003 einer der grössten Autoimporteure der Schweiz. Das Verfahren gegen Rolf Erb gilt als grösster Wirtschafts-Prozess der Schweiz nach der Swissair-Pleite.

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