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Zürcher Politiker müssen nicht «geschlechtergerecht» formulieren
Aus Schweiz aktuell vom 24.01.2020.
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SVP-Politikerin Brunner siegt Wende im Zürcher Genderstreit

Der Zürcher Bezirksrat spricht ein Machtwort: In Vorstössen reicht es, wenn Stadtpolitiker die männliche Form benutzen.

Das Stadtzürcher Parlament muss sich mit einem Vorstoss von SVP-Politikerin Susanne Brunner befassen. Der Gemeinderat hatte dies zuvor verweigert, weil in der Interpellation nur die männliche Form verwendet worden war. Der Zürcher Bezirksrat hat Brunners Rekurs nun gutgeheissen.

Was war passiert? Das Büro des Gemeinderats hatte im Mai 2018 geschlechtergerechte Sprachregeln definiert. Diese wurden in einem Vorstoss von SVP-Politikerin Susanne Brunner nicht eingehalten, konkret sprach sie in einer sogenannten Interpellation über die Besetzung des Pfingstweidparks ausschliesslich von «Besetzern» und nicht von «Besetzerinnen und Besetzern». Deshalb weigerte sich das Büro des Gemeinderats, den Vorstoss entgegenzunehmen. In einem zweiten Anlauf wies Brunner darauf hin, dass die männliche Form auch die weibliche einschliesse – ohne Erfolg.

Was geschah im Gemeinderat? In der Folge wandte sich Brunner an das gesamte Zürcher Stadtparlament. Das Büro des Gemeinderats greife immer wieder sprachpolizeilich ein, sie wolle jedoch in ihrem eigenen Stil schreiben. Im Gemeinderat kam es zu einer emotionalen Debatte. Brunner bekam neben ihrer eigenen Partei auch Unterstützung von der FDP, nicht aber von der linken Ratseite. So blieb der Gemeinderat dabei: der Vorstoss wird nicht behandelt, solange nur die männliche Form darin Verwendung findet. Brunner gab sich jedoch nicht geschlagen und reichte Beschwerde beim Bezirksrat ein.

Was hat der Bezirksrat entschieden? Vor der ersten juristischen Instanz ist es nun zur Kehrtwende gekommen. Der Zürcher Bezirksrat hat die Beschwerde von Susanne Brunner gutgeheissen und den Entscheid des Gemeinderats aufgehoben. Das bedeutet: Das Zürcher Stadtparlament muss den Vorstoss «mit unverändertem Wortlaut» an den Stadtrat überweisen. Bezirksratspräsident Mathis Kläntschi (Grüne) begründete den Entscheid so: «Das Büro des Gemeinderats hat nicht die Kompetenz, solche sprachlichen Vorgaben zu machen.» Der Entscheid ist nicht rechtskräftig, er kann ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden.

Audio
SVP-Gemeinderätin Susanne Brunner ist mit einer Beschwerde vor dem Bezirksrat erfolgreich
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 24.01.2020. Bild: Keystone
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