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Zürich Schaffhausen Swissair-Grounding: Die Chefs müssen nicht bezahlen

Die ehemalige Führungscrew der Swissair geht nicht nur straffrei aus: Sie müssen auch finanziell nicht für den Schaden aufkommen. Das Zürcher Obergericht hat eine Klage über 150 Millionen Euro abgewiesen.

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Swissair-Verwaltungsräte müssen nicht bezahlen (Dorotea Simeon, Margrith Meier, 24.3.2013)
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«Nun ist der Swissair-Liquidator Karl Wüthrich selber gegroundet», schreibt die «Berner Zeitung», welche des Urteil publik machte. Wüthrich wollte,  dass Eric Honegger, Mario Corti und andere ehemalige Verwaltungsräte 150 Millionen Euro zurückbezahlen müssen.  Sie veranlassten 2001 eine Zahlung an die marode Tochter Sabena, kurz bevor die Swissair selber gegroundet wurde. Diese Zahlung sei nicht nur «unvernünftig und unhaltbar» gewesen, argumentierte Wüthrich, sondern habe eine Pflichtverletzung der Verwaltungsräte dargestellt.

Das Obergericht sieht dies nun aber, wie zuvor schon das Bezirksgericht, anders. Zum Zeitpunkt der Zahlung sei Swissair noch nicht überschuldet gewesen. Und der Swissair sei kein Schaden entstanden, da sie einen Gegenwert erhalten haben.

Immer weniger Geld für Gläubiger

Das Geld wäre den diversen Gläubigern zugute gekommen, also vielen kleinen Unternehmen, Einzelpersonen und auch dem Bund und mehreren Kantonen. Nun aber wird die Summe, aus dem ihre Ansprüche abgegolten  werden, noch kleiner. Wüthrich muss mit diesem Geld auch die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der ehemaligen Verwaltungsräte bezahlen – gesamthaft mehr als zehn Millionen Franken.

Ob Wüthrich das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht, ist noch nicht entschieden, wie sein Sprecher sagte.

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