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Urteil: So entschied das Bundesgericht (9.9.15)
Aus Regi ZH SH vom 09.09.2015.
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Zürich Schaffhausen Tödlicher Riverrafting-Unfall: Familie erhält keine Genugtuung

2007 ist bei einem Riverrafting-Unfall im Kanton Bern eine Jugendliche aus Regensdorf ums Leben gekommen. Nun hat das Bundesgericht entschieden: Die Schule des Mädchens muss für den Unfall nicht haften.

Die Tragödie geschah im Juli 2007, als eine Regensdorfer Oberstufenklasse einen Riverrafting-Ausflug auf der Saane im Berner Oberland unternahm. Eines der Boote kenterte, und ein 15-jähriges Mädchen blieb mit ihrer Schwimmweste mehrere Minuten unter Wasser eingeklemmt. Sie starb wenige Tage später im Spital.

Die Eltern und die Schwester der Verunfallten hatten bei der Oberstufenschulpflege Regensdorf ein Haftungsbegehren in der Höhe von total rund 160'000 Franken gestellt. Bezirks- und Obergericht wiesen die Klage ab. Das Bundesgericht wies den Fall in seinem ersten Urteil im Juni 2014 wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs an das Obergericht zurück.

Aber auch in seinem zweiten Entscheid kam das Obergericht zum Schluss, dass keine Genugtuung geschuldet ist. Die Familie gelangte erneut vor Bundesgericht. Dieses hat nun entschieden, dass die Vorinstanz ihr Urteil korrekt begründet hat. Damit erhält die Familie kein Geld von der Schulgemeinde.

Bootsführer freigesprochen

Im Februar 2015 wurde der Bootsführer des gekenterten Bootes vom Obergericht Bern vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Die Ermittlungen gegen weitere Beteiligte, darunter den Geschäftsführer des Tour-Anbieters oder gegen den Lehrer der Zürcher Schulklasse, waren eingestellt worden.

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