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Zürich Schaffhausen Tötung im Altersheim: Staatsanwalt fordert hohe Gefängnisstrafen

Die Hauptangeklagte soll für 18 Jahre ins Gefängnis, die Komplizin für 15 Jahre. Die Anklage wirft den beiden Frauen vor, sie hätten vor zwei Jahren in einem Alterszentrum in Kilchberg eine 88-jährige Frau beraubt und getötet. Sie seien deshalb des Mordes und des Raubes schuldig zu sprechen.

Es war die Überraschung zum Prozessauftakt am Bezirksgericht Horgen: Bei der Befragung durch den Richter präsentierte die Hauptangeklagte, eine 30-jährige Gesundheitsfachfrau, dem Gericht eine völlig neue Version der Geschichte. Das Ganze sei ein Plan ihres damaligen Freundes und der anderen Beschuldigten gewesen. Ihr Geständnis zu Beginn der Untersuchung habe sie unter Druck des Freundes gemacht. Sie sei bei der Tat gar nicht beteiligt gewesen.

Mal so - mal so

In seinem Plädoyer verglich der Staatsanwalt das Aussageverhalten der beiden Frauen deshalb mit einer Achterbahn. Sie hätten mehrmals gelogen, nur stückchenweise Zugeständnisse gemacht und immer wieder neue Varianten der Geschehnisse aufgetischt.

Die beiden Frauen hätten besonders skrupellos und aus reiner Habgier gehandelt, als sie in die Wohnung der 88-Jährigen eindrangen und sie mit einem mit Salmiakgeist getränkten Tuch betäubten. Sie hätten den Tod ihres Opfers zwar nicht geplant, aber in Kauf genommen. Deshalb seien sie des Mordes und Raubes schuldig zu sprechen. Für die Hauptangeklagte forderte der Staatsanwalt deshalb eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren Gefängnis. Ihre Mittäterin soll für 15 Jahre ins Gefängnis.

Unstimmigkeiten und haltlose Vorwürfe

Der Verteidiger der Hauptbeschuldigten dagegen forderte einen umfassenden Freispruch für seine Mandantin. Es gebe keinerlei Beweise dafür, dass sie bei der Tat vom November 2013 dabei gewesen sei. Gemäss Verteidiger beruhen die Ausführungen der Staatsanwaltschaft samt und sonders auf dem anfänglichen, später zurückgezogenen Geständnis der 30-jährigen Gesundheits-Fachfrau sowie auf den Aussagen der mitbeschuldigten 26-Jährigen. Diese seien nicht glaubhaft.

Ihr Geständnis habe seine Mandantin abgelegt, weil sie unter Druck gestanden sei. Sie habe geglaubt, damit möglichst rasch wieder aus der Haft entlassen zu werden und zu ihrem Kind heimkehren zu können. Auf der ganzen Linie gebe es viele Unstimmigkeiten, sagte der Anwalt. Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, geschweige denn wegen Mordes, komme nicht in Frage.

Mitbeschuldigte steht zu ihrer Tat

Anders der Verteidiger der Mitbeschuldigten. Seine Mandantin stehe zu ihrer Tat, sagte er. Sie habe gestanden und sei sich bewusst, dass sie ein schweres Delikt begangen habe. Sie verlange denn auch keine Bagatellstrafe. Von Mord allerdings könne keine Rede sein. Seine Mandantin habe die betagte Frau zwar berauben wollen, ihren Tod aber habe sie nicht gewollt. Ihr sei es einzig um Betäubung der 88-Jährigen gegangen.

Der Verteidiger beantragte eine Verurteilung seiner Mandantin wegen fahrlässiger Tötung und Raubes zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe. Sollte das Gericht zu einem Schuldspruch wegen Mordes kommen, wäre eine Freiheitsstrafe von 11 Jahren angemessen. Die 26-jährige Verkäuferin sei nicht treibende Kraft gewesen, sondern Mittäterin. Allerdings: Sie hätte Nein sagen und weggehen können, sagte der Anwalt.

Frau mit Lappen erstickt

Die beiden Frauen waren gemäss Anklage gegen Mitternacht des 9. November 2013 mit Hilfe eines Passepartout-Schlüssels in einem Alterszentrum in Kilchberg ZH in die Wohnung einer 88-jährigen Frau eingedrungen. Im Alterszentrum war die ältere Beschuldigte als Nachtwache angestellt. Sie drückten der schlafenden Frau einen mit Salmiakgeist getränkten Lappen aufs Gesicht, was ihren Erstickungstod zur Folge hatte. Aus der Wohnung stahlen sie Bargeld und Wertgegenstände.

Der Prozess geht am 27. November mit der Urteils-eröffnung zu Ende.

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