Das Zürcher Obergericht hatte den jungen Mann im Frühling 2013 wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt. Es glaubte dem Beschuldigten seine Version des Geschehens nicht: Es sei ein Unfall gewesen, denn er habe gedacht, die Waffe sei nicht geladen, hatte er vor dem Zürcher Obergericht ausgesagt. Sein Verteidiger Mario Bortoluzzi hatte deshalb auf fahrlässige Tötung plädiert.
Ankündigung in die Tat umgesetzt
Nun hat Mario Bortoluzzi – wie angekündigt – das Urteil des Zürcher Obergerichts ans Bundesgericht weitergezogen, wie er auf Anfrage des «Regionaljournals Zürich Schaffhausen» von Radio SRF bestätigte. Das Urteil wegen Mordes zu akzeptieren wäre ein Eingeständnis, und dafür gebe es keine Veranlassung, erklärte Bortoluzzi.
Passiert ist die Tat an einem Sonntag im März 2009. Der damals 20jährige sass mit seiner 17jährigen Freundin im Auto auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums in Volketswil. Er hielt ihr eine geladene Waffe an den Hals und drückte ab. Danach fuhr er die schwer verletzte junge Frau selber ins Spital. Die Waffe, aus der der tödliche Schuss abgefeuert wurde, wurde nie gefunden.
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