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Zürich Schaffhausen Tötungsdelikt auf dem Volkiland-Parkplatz kommt vor Bundesgericht

Es war kein Mord, findet der Anwalt des jungen Mannes, der 2009 auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums seine Freundin erschossen hatte. Er zieht das Urteil des Zürcher Obergerichtes deshalb ans Bundesgericht weiter.

Das Zürcher Obergericht hatte den jungen Mann im Frühling 2013 wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt. Es glaubte dem Beschuldigten seine Version des Geschehens nicht: Es sei ein Unfall gewesen, denn er habe gedacht, die Waffe sei nicht geladen, hatte er vor dem Zürcher Obergericht ausgesagt. Sein Verteidiger Mario Bortoluzzi hatte deshalb auf fahrlässige Tötung plädiert.

Audio
Einspruch gegen den Schuldspruch (16.7.2013)
01:45 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 45 Sekunden.

Ankündigung in die Tat umgesetzt

Nun hat Mario Bortoluzzi – wie angekündigt – das Urteil des Zürcher Obergerichts ans Bundesgericht weitergezogen, wie er auf Anfrage des «Regionaljournals Zürich Schaffhausen» von Radio SRF bestätigte. Das Urteil wegen Mordes zu akzeptieren wäre ein Eingeständnis, und dafür gebe es keine Veranlassung, erklärte Bortoluzzi.

Passiert ist die Tat an einem Sonntag im März 2009. Der damals 20jährige sass mit seiner 17jährigen Freundin im Auto auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums in Volketswil. Er hielt ihr eine geladene Waffe an den Hals und drückte ab. Danach fuhr er die schwer verletzte junge Frau selber ins Spital. Die Waffe, aus der der tödliche Schuss abgefeuert wurde, wurde nie gefunden.

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