Anklage wegen Mordes. Der Staatsanwalt sieht beim Tötungsdelikt von Pfäffikon gleich mehrere Voraussetzungen gegeben, um die Tat als Mord zu qualifizieren: der Angeklagte habe «skrupellos und krass egoistisch gehandelt», das menschliche Leben gering geschätzt, und die Tötungen seien «eigentliche Hinrichtungen gewesen». So steht es in der Anklageschrift.
Der Angeklagte hat im Sommer 2011 auf offener Strasse zuerst seine Frau, dann die Chefin des Sozialamtes erschossen - aus Rache und als Bestrafung, wie der zuständige Staatsanwalt schreibt. Die Frau wollte sich von ihrem Ehemann trennen - es war bereits zuvor zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen. Der Angeklagte durfte sich der Ehefrau deshalb auch nicht nähern, das Ehepaar wurde vom Sozialamt begleitet.
Weitere Person im Visier des Täters
Gemäss Anklageschrift hatte es der Angeklagte auch noch auf eine andere Gemeindeangestellte abgesehen, hatte aber nur noch eine Patrone in der Waffe. Opfer wurde deshalb die erste, die aus dem Haus kam. Staatsanwalt Roland Geisseler fordert eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen mehrfachen Mordes.
Der Prozess am Bezirksgericht Pfäffikon beginnt am 8. April.