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Die Unia will, das der Kanton Zürich dem Beispiel von Genf folgt.
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 27.11.2019. Bild: Keystone
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Unia fordert Kanton Zürich auf «Uber muss auch Sozialleistungen bezahlen»

Nachdem Genf Uber verboten hat, verstärkt die Gewerkschaft Unia den Druck auf den Kanton Zürich.

Anfang November hat der Kanton Genf den Fahrdienst Uber verboten. Denn laut dem Genfer Arbeitsgericht muss der US-Konzern seine Fahrerinnen und Fahrer regulär anstellen und ihnen beispielsweise Sozialleistungen bezahlen. Auch in Zürich verlangt die Gewerkschaft Unia seit langem, dass Uber als Arbeitgeber gelten soll und sich an die Gesetze halten müsse.

In einem Brief hat sich die Gewerkschaft nun an die Zürcher Volkswirtschaftsdirektion gewandt und stellt konkrete Fragen: Hat der Kanton geprüft, ob Uber dem Arbeitsgesetz unterstellt werden muss? Ist der Konzern im Kanton Zürich als Personalverleiher gemeldet? «Solche technischen Fragen zeigen am Schluss, ob Uber tatsächlich ein Arbeitgeber ist, wie die Unia oder die SUVA es sieht», erklärt Lorenz Keller das Vorgehen der Unia.

Es braucht auch im Kanton Zürich eine klare Haltung gegenüber Uber.
Autor: Lorenz Keller Co-Geschäfsleiter Unia Zürich-Schaffhausen

Für die Gewerkschaft ist klar: Wenn der Kanton Zürich zum Schluss kommt, dass Uber ein Arbeitgeber ist, muss er Konsequenzen ziehen: In diesem Fall müsse Uber Sozialleistungen bezahlen wie alle anderen Unternehmen auch. Andernfalls müsse Zürich dem Konzern die Lizenz entziehen. «Es braucht auch im Kanton Zürich eine klare Haltung gegenüber Uber», stellt Keller klar. Der Genfer Regierungsrat habe gezeigt, dass man gegen einen internationalen Konzern vorgehen könne, der sich nicht an die Regeln hält.

Der Kanton Zürich will abwarten

In der Zürcher Volkswirtschaftsdirektion sieht man das anders. Ob Uber-Fahrer selbständig seien oder Angestellte, sei umstritten und ein Fall für die Gerichte, erklärt Beatrice Henes namens der Zürcher Volkswirtschaftsdirektion: «Solange kein höchstinstanzliches Urteil in dieser Sache vorliegt, haben wir als Volkswirtschaftsdirektion keine Zuständigkeit in diesem Thema», erklärt die Leiterin der Kommunikation auf Anfrage des «Regionaljournals».

Bis ein höchstinstanzliches Urteil vorliegt, haben wir keine Zuständigkeit.
Autor: Beatrice Henes Leitern Kommunikation der Zürcher Volkswirtschaftsdirektion

Die Gewerkschaft Unia dürfte an dieser Haltung keine Freude haben. Es bestehe dringender Handlungsbedarf, findet Lorenz Keller. Täglich seien zahlreich Fahrerinnen und Fahrer in Zürich unterwegs, für die Uber keine AHV und keine 2. Säule bezahle. Leistungen, die diesen Menschen täglich entgehen. Dieser Missstand müsse rasch behoben werden.

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