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Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Dolder-Hoteliers Urs E. Schwarzenbach abgewiesen. Nun muss der Kunstsammler total 11, 4 Millionen Franken nachzahlen.
Keystone
Die Zolldirektion hatte im Oktober 2014 und Juni 2015 Nachforderungen von über 11 Millionen Franken verfügt, weil Urs E. Schwarzenbach die Einfuhr verschiedener Kunstobjekte nicht gemeldet oder den Wert der Werke zu tief angegeben hatte.
Der Milliardär hatte beantragt, dass die Zolldirektion auf diese Steuer- Nachforderungen zurückkommen soll.
Wie bereits das Bundesverwaltungsgericht kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Bedingungen für eine Wiedererwägung nicht erfüllt seien und trat deshalb nicht auf das Begehren ein.
Im Mai dieses Jahres ist Schwarzenbach vom Bezirksgericht Bülach wegen mehrfacher Mehrwertsteuerhinterziehung zu einer Busse von vier Millionen Franken verurteilt worden. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Im November schrieb einer, es sei für einen Milliardär mit " Namen" ein leichtes, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Anscheinend ist dem nicht immer so. Bravo
1 Kommentar
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