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Urteil Bundesgericht Rückschlag für Schaffhauser Kindergärtnerinnen

Darum geht es: Seit Jahren streiten die Schaffhauser Kindergärtnerinnen mit dem Kanton um höhere Löhne. Jetzt kommt das Bundesgericht zum Schluss: Der Kanton hat Recht, zumindest teilweise. Nun geht der Fall zurück ans Obergericht.

Das Urteil des Bundesgerichts: Die Kindergärtnerinnen hätten nicht glaubhaft machen können, dass ihr Lohn diskriminierend sei, urteilte das Bundesgericht. Mit zwei zu drei Stimmen gab das Gericht somit dem Kanton recht. Das Obergericht wird aber prüfen müssen, ob allenfalls das Gleichbehandlungverbot verletzt worden ist, als die Kindergärtnerinnen mit langer Berufserfahrung in das neue Lohnsystem eingereiht wurden.

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Das Urteil des Bundesgerichts
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 21.02.2018.
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Die Reaktionen: Jürg Tanner, Rechtsanwalt der Kindergärtnerinnen, ist enttäuscht. Die Pro-Argumente seien nicht aufgenommen worden, es habe überhaupt keine Diskussion stattgefunden. «Das finde ich bedenklich, ich bin erschüttert.» Ganz ähnlich sieht es Kindergärtnerin Doris Klingler. Sie hat die Verhandlung als Zuschauerin erlebt. Was sie am meisten schockiert: «Die Art und Weise wie die Verhandlung vonstatten ging.» Der Kanton sieht sich hingegen in seiner Auffassung bestätigt und ist entsprechend erfreut. «Weder im alten noch im neuen Lohnreglement gibt es eine geschlechterdiskriminierende Entlöhnung», sagt Staatsschreiber Stefan Bilger.

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Reaktionen auf das Urteil
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 21.02.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 39 Sekunden.

Die Vorgeschichte: 2005 führte der Kanton Schaffhausen ein neues Lohnsystem ein. Dieses verhalf zwar allen Kindergärtnerinnen zu etwas mehr Lohn und merzte eine alte Ungerechtigkeit aus - gleichzeitig schuf es aber eine neue: Vom neuen System profitierten vor allem jüngere Kindergärtnerinnen und Neueinsteigerinnen. Bei altgedienten Kindergärtnerinnen stieg der Lohn nicht im gleichen Mass an. 24 von ihnen wehrten sich, das Obergericht gab ihnen recht: Der Kanton müsse mehr bezahlen. Alles in allem geht es um Zahlungen von zwei Millionen Franken. Nun hat das Bundesgericht anders entschieden.

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