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Urteil des Bundesgerichts Dolder-Hotelier muss noch mehr Nachsteuern bezahlen

  • Das Zürcher Steueramt verlangte von Urs E. Schwarzenbach Nachsteuern von rund 270 Millionen Franken, weil er Einnahmen aus dem Kunsthandel nicht als selbständige Erwerbstätigkeit deklariert hatte.
  • Das Bundesgericht entschied in einem am Donnerstag publizierten Urteil, dass das Steueramt das Verfahren zu Recht eingeleitet hatte.
  • In einem Nebenpunkt erhielt Schwarzenbach Recht, er wartet nun deshalb auf das weitere Vorgehen des Steueramts.

Das Nachsteuerverfahren des Kantons Zürich betrifft die Steuerperioden 2005 bis 2009 und 2010 bis 2012. Bei einer Durchsuchung von Schwarzenbachs Villa Falkenstein durch die eidgenössische Zollverwaltung hatte sich gezeigt, dass der Hotelier in der Villa einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Bereich des Kunst- und Antiquitätenhandels nachgegangen war. Eine solche Erwerbstätigkeit hatte er aber nicht angegeben.

In einem Punkt geht der Fall zurück ans Steueramt: Dieses hatte auch die Frau des Hoteliers in das Nachsteuerverfahren einbezogen. Es bestünden jedoch keine Hinweise darauf, dass sie in der Schweiz gearbeitet habe, schreibt das Bundesgericht.

Genau aus diesem Grund will Schwarzenbach das Geld auch nicht einfach abliefern, sondern wartet nun auf das weitere Vorgehen des Kantons. Wie sein Mediensprecher Sacha Wigdorovits auf Anfrage des «Regionaljournals» sagte: «Erst wenn klar ist, was das Steueramt mit diesem Urteil macht, können wir weiterschauen.»

Audio
Das Geld ist noch lange nicht in der Kantonskasse
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 04.10.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 27 Sekunden.

Also ob der Kanton auf dem Betrag von 270 Millionen Franken beharrt oder eine tiefere Rechnung stellt, in der die Summe von Schwarzenbachs Frau abgezogen worden ist.

Auch wenn das Bundesgericht in seinem heutigen Urteil dem Steueramt Recht gegeben hat, ist der Fall um die Nachsteuern für den Dolder-Besitzer also noch lange nicht abgeschlossen.

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