Zürcher Regierungsräte müssen künftig Sitzungsgelder und Honorare, die sie als Vertreter des Kantons in Unternehmungen, Anstalten und Organisationen erhalten, dem Kanton abliefern. Dies hat der Kantonsrat am Montag mit 162 zu 0 Stimmen beschlossen.
Nachdem in anderen Kantonen Unkorrektheiten im Zusammenhang mit der Entschädigung von Verwaltungsratshonoraren aufgedeckt wurden, reichten die Grünen Anfang 2014 im Zürcher Kantonsrat eine Parlamentarische Initiative zur Regierungsratsbesoldung ein.
Die Regelung zu «Schönwetterzeiten» machen
Im Kanton Zürich habe es jedoch bezüglich der Entschädigungen «keine negativen Vorfälle» gegeben, hiess es in der kurzen Debatte. Es sei aber sinnvoll, eine solche explizite Regelung «zu Schönwetterzeiten» zu machen und nicht erst nach einem Vorfall, sagte ein Sprecher der GLP.
Im Kanton Zürich seien zwar die Möglichkeiten für zusätzliche persönliche Bezüge «weniger üppig» als in anderen Kantonen, hiess es in der Begründung der Parlamentarischen Initiative. Es sei aber nicht einzusehen, warum nicht alle Zusatzbezüge in die Staatskasse fliessen sollten. Der Kantonsrat schloss sich am Montag dieser Meinung oppositionslos an.
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