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Wegen Fluchtgefahr Mutmasslicher Brandstifter bleibt in Sicherheitshaft

Der Mann ist unter anderem angeklagt wegen Brandstiftung auf mehrere Militärfahrzeuge in Hinwil. Bis zu seinem Prozess muss er in Sicherheitshaft bleiben, denn das Bundesgericht geht davon aus, dass Fluchtgefahr besteht. Der 32-jährige Mann soll in anarchistischen Kreisen verkehren.

Mit seinem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid bestätigt das Bundesgericht die Sicht des Obergerichts Zürich. Bereits das Zürcher Gericht hatte geurteilt, eine mildere Massnahme sei nicht möglich um eine Flucht zu verhindern. Der Angeklagte war bereits mehrmals für längere Zeit im Ausland und hatte gemäss eigener Aussage auch schon in der Türkei gearbeitet.

Solidarität aus den Nachbarländern

Wie im Lausanner Urteil steht, hatte es nach einem Bericht über die «Verhaftung eines Gefährten in Zürich» im Januar dieses Jahres mehrere Solidaritätsbekundungen aus Wien und Berlin aus anarchistischen Kreisen gegeben.

Die Staatsanwaltschaft führte seit November 2017 ein Strafverfahren gegen den Mann. Ursprünglich wurde ihm vorgeworfen, öffentlich zu Verbrechen oder Gewalt aufgerufen zu haben. Ausserdem wird dem Mann mehrfache Brandstiftung, schwere Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.

DNA an Tatorten

Der Angeklagte soll im Schaufenster einer Bibliothek Plakate aufgehängt oder diese zumindest toleriert haben, die zu Sachbeschädigungen und Gewalt aufriefen. Diese sollten sich gegen Unternehmen und Personen richten, die am Ausbau eines Gefängnisses in Basel und am Bau des Polizei- und Justizzentrums (PJZ) in Zürich beteiligt sind.

Eine Auswertung der DNA des Mannes ergab zwei Treffer: So wurden seine Spuren auch im Zusammenhang mit einem Brandanschlag auf mehrere Militärfahrzeuge in Hinwil Ende September 2015 und dem Brandanschlag auf den Funkturm Waidberg der Stadtpolizei Zürich im Juli 2016 festgestellt.

Die Polizei liess den Angeklagten nach einer Befragung im Februar 2018 frei, führte aber Überwachungsmassnahmen durch. Ende Januar wurde er schliesslich verhaftet und in Untersuchungshaft gesetzt.

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