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Steueramnestie
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 08.01.2020.
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Weniger Selbstanzeigen Amnestie für Zürcher Steuersünder

Wer Steuern hinterzieht, kann sich selbst anzeigen. Die Zahl der Selbstdeklarierenden ging 2019 allerdings zurück.

Seit zehn Jahren können sich Steuersünder und Steuersünderinnen in der Schweiz selbst anzeigen. Wer dies tut und der Steuerbehörde damit zuvorkommt, muss zwar Nachsteuer zahlen, kommt aber ohne Strafe davon.

Zehn Milliarden Vermögen aufgedeckt

Im Kanton Zürich haben seit 2010 über 25'000 Personen und 200 Unternehmen die Gelegenheit zur Selbstanzeige genutzt. Sie mussten insgesamt 822 Millionen Franken Nachsteuern zahlen, davon gehen 162 Millionen an den Bund. Die seit 2010 sogenannt «nachhaltig aufgedeckten» Vermögen summieren sich auf stattliche 9,7 Milliarden Franken.

Diese Vermögen tauchten nun regelmässig in den Steuererklärungen auf, so lange sie bestünden, erklärte Marina Züger, Chefin des Kantonalzürcher Steueramts, vor den Medien. Im Durchschnitt bezahlten Steuersünder und Steuersünderinnen nach einer Selbstanzeige 40'000 Franken an Nachsteuern. Die höchsten Nachzahlungen betrugen mehrere Millionen Franken.

Angst vor internationalem Datenaustausch

2019 zeigten sich 2350 natürliche und juristische Personen an – weit weniger als in den beiden Vorjahren. 2017 und 2018 hatten die Selbstanzeigen mit 6200 bzw. 7300 Fällen ein Rekordhoch. Grund war der neue Automatische Informationstausch (AIA) in Steuerfragen zwischen der Schweiz und anderen Ländern. Viele Steuerzahler fürchteten, aufrund der transparenteren Kontodaten aufzufliegen, und zeigten sich lieber gleich selber an.

Die Summe der Nachsteuern ging 2019 weit weniger stark zurück als die Zahl der Selbstanzeigen: Mit 87 Millionen Franken für Bund, Kanton und Gemeinden lag sie nur knapp 30 Prozent unter dem Rekordwert von 2018. Dies deshalb, weil durch die AIA-Welle der Vorjahre vor allem zahlreiche Bagatellbeträge selbstdeklariert wurden. 2019 kamen solche Bagatellfälle bereits wieder seltener vor.

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