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Weniger SVP-Richter: Kaum Auswirkungen
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 30.04.2019. Bild: Keystone
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Weniger SVP-Richter Grüne Welle erreicht Zürcher Obergericht

Das Zürcher Obergericht steht vor einem Generationenwechsel. Gleich sechs Richter treten aus Altersgründen zurück. Dies ermöglicht, dass sich die politische Zusammensetzung ändert: Jeder der 44 Richterinnen und Richter gehört nämlich einer Partei an.

Wer für die Nachfolge in Frage kommt, hat die zuständige Kantonsrats-Kommission nun geprüft. Gewählt wird zwar erst in zwei Monaten. Doch schon jetzt ist klar: Gleich zwei Richter werden nicht mehr von der SVP gestellt.

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Grüne Welle erreicht Obergericht
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 29.04.2019. Bild: Keystone
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Kaum Auswirkungen auf Rechtssprechung

Grund sind die neuen Kräfteverhältnisse im Parlament. Die Grünen und die Grünliberalen haben nach ihrem Wahlerfolg einen grösseren Anspruch darauf, Richter zu nominieren. Die Grünliberalen erhalten eine Richterstelle mehr als heute, die Grünen 150 Stellenprozent dazu.

Auf diese Veränderung reagieren die Parteien gelassen: «Unsere Partei wächst, auch in der Justiz - das ist der normale Gang der Dinge», sagt Andreas Erdin, GLP-Kantonsrat und Mitglied der Justizkommission. Und SVP-Kantonsrätin Jacqueline Hofer sagt: «Selbstverständlich ist das ein Verlust, aber wir können uns auch anders einbringen.»

Tatsächlich dürfte die neue Zusammensetzung kaum Auswirkungen auf die Rechtssprechung am Obergericht haben, denn die Parteienzugehörigkeit der Richterinnen und Richter hat nur geringen Einfluss auf die Urteile.

Wenn das Parteibüchlein wichtiger ist als die Fachkompetenz

Schweizer Richterinnen und Richter müssen in einer Partei sein, um gewählt zu werden. Die Idee dahinter: Weil ein Gericht wie die beiden anderen Gewalten Regierung und Parlament Herrschaft ausübt, sollen die unterschiedlichen Werte einer Bevölkerung auch dort vertreten sein.

Ein gutes System, findet Johannes Reich, Professor für Völkerrecht an der Universität Zürich. «Das Problem ist einzig, dass das Parteien-Proporz sehr streng angewendet wird, bis auf die zweite Stelle nach dem Komma.»

Die Auswahl möglicher Kandidierenden sei dadurch eingeschränkt. Es könne dazu führen, dass diejenigen gewählt werden, die in der richtigen Partei sind - und nicht die fachlich kompetentesten. Dies werde zu Recht kritisiert, sagt Johannes Reich.

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Rechtsprofessor Johannes Reich im Interview mit SRF-Redaktor Pascal Kaiser
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 30.04.2019. Bild: zvg
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