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Zürich Schaffhausen Zahlungsfristen: Zürcher Kantonsrat macht der Regierung Beine

Der Kanton soll offene Rechnungen künftig innerhalb von 30 Tagen bezahlen. Der Zürcher Kantonsrat hat diese Zahlungsfrist im Gesetz verankert – gegen den Willen der Regierung und der linken Ratsseite. Diese fanden eine Vorschrift im Gesetz unnötig.

Bis zu 90 Tage und mehr, so lange liess sich der Kanton früher oft Zeit, um offene Rechungen zu begleichen. Das sei Vergangenheit, betonte Finanzdirektorin Ursula Gut im Kantonsrat. Die Regierung habe den Handlungsbedarf erkannt und habe bereits die 30-tägige Zahlungsfrist ins Handbuch für Rechnung und Controlling aufgenommen. Deshalb sei das neue Gesetz unnötig, argumentierte sie. Unterstützt wurde sie von der linken Ratsseite – aber ohne Erfolg.

Die bürgerliche Ratsseite war der Meinung, das Handbuch sei «ein Papiertiger, der jederzeit wieder geändert werden könne». Es gefährde die Liquidität des Gewerbes, wenn dieses zu lange auf das Geld warten müsse, das ihm zustehe, hiess es im Rat.

Audio
Kantonsrat beschliesst gesetzliche Zahlungsfrist (23.3.2015)
01:58 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 58 Sekunden.

Hin und Her beim Abstimmen

Die neue Vorschrift wurde ganz knapp, mit 86 Ja zu 85 Nein-Stimmen ins Gesetz geschrieben – allerdings erst im zweiten Anlauf. In einer ersten Abstimmung war die Vorschrift noch ebenso knapp gescheitert. Ein SVP-Parlamentarier verlangte aber eine zweite Abstimmung, weil er den falschen Knopf gedrückt habe. Dabei kippte die Mehrheit – sehr zum Ärger der Linken.

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