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Zürich Schaffhausen Zürcher Kindergärtnerinnen fordern mehr Lohn

Kindergärtnerinnen fühlen sich punkto Lohn ungerecht behandelt. Im Kanton Zürich hat der Verband Kindergarten deshalb eine Lohnklage eingereicht. Er beanstandet, dass die Löhne über zehn Prozent tiefer sind als in vergleichbaren Berufsklassen. Dabei seien Anforderungen und Belastungen gewachsen.

Heute Morgen auf einem Pausenplatz eines Zürcher Kindergartens. Es geht laut zu und her. Gerade in den Pausen verlangten die Kinder intensive Betreuung, sagt Kindergärtnerin Jacqueline Büchi: «Weil viele Hilfe brauchen beim Znüni auspacken, sie möchten ein Tier aus dem Apfel geschnitzt, oder sie müssen aufs WC, bringen den Knopf nicht auf, müssen die Hosen wechseln et cetera.»

Im Gegensatz zu einer Lehrerin habe sie gar nie eine Pause, sagt Büchi, die seit 20 Jahren Kindergärtnerin ist. In dieser Zeit hätten die Anforderungen deutlich zugenommen, vor allem an den – eigentlich freien – Nachmittagen: «Wo ich früher wirklich frei hatte, ist die Zeit jetzt gefüllt mit Sitzungen, Beobachtungen festhalten, Berichte schreiben, Förderplanungen machen, E-Mails beantworten, um auch schriftlich transparent zu sein den Eltern gegenüber.»

Nicht die erste Klage

Auch die Ausbildung sei anspruchsvoller geworden, so Büchi. Heute wird ein dreijähriges Studium an einer Pädagogischen Hochschule verlangt. Ausbildung und Arbeitszeit hätten zugenommen, nur der Lohn nicht. Dabei wehren sich die Zürcher Kindergärtnerinnen nicht zum ersten Mal. Bereits in den 90er Jahren hatten sie geklagt und vor Bundesgericht Recht erhalten. Damals mussten die Gemeinden mehr Lohn zahlen.

Lohnklage eingereicht

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18 Zürcher Kindergärtnerinnen fordern für eine 100-Prozent-Anstellung 100 Prozent Lohn. Heute bekommen sie nur 87 Prozent des Gehalts ausbezahlt, das ihnen gemäss ihrer Lohnklasse zustehen würde. Das sei diskriminierend, schreiben sie. Da Verhandlungen mit der Bildungsdirektion erfolglos blieben, rufen sie nun die Schlichtungsstelle des Kantons an.

Aus dieser Zeit stammt die Regelung, dass Kindergärtnerinnen in der kantonalen Verwaltungen einer bestimmten Lohnklasse zugeteilt sind – nämlich der Lohnklasse 18, gleich wie ein Werkstattchef oder ein Strassenmeister. Sie können aber nicht 100 Prozent dieser Lohnklasse erreichen. Das sei stossend, sagt Brigitte Fleuti, Präsidentin des Verbandes Kindergarten Zürich: «Wir sind die einzige Berufsgattung im ganzen Kanton, die nur 87 Prozent ihrer Lohnklasse verdient. Das ist nicht recht. Wir leisten auch 100 Prozent. Und für eine 100-prozentige Arbeit wollen wir auch 100 Prozent Lohn.»

Einstiegslohn bei 74'000 Franken

Historisch gewachsen sei diese Einstufung, aber sie habe auch mit dem Geschlecht zu tun, so Fleuti: «Wir sind diskriminiert, weil es ein typischer Frauenberuf ist. Also müssen wir uns mit einem typisch männlichen Beruf im handwerklich-technischen Bereich von Staatsangestellten vergleichen.»

Heute erhält eine Kindergärtnerin im Kanton Zürich einen Einstiegslohn von 74'000 Franken. Der Verband verlangt 13 Prozent mehr. Damit käme eine Kindergärtnerin auf 83'000 Franken im Jahr. Bei der Zürcher Bildungsdirektion will man von höheren Löhnen aber nichts wissen, wie die Personalbeauftragte Bettina Gubler sagt: «Wir sind der Meinung, dass diese Anpassung nicht notwendig ist, weil sich weder die Anforderungen noch die Belastungen verändert haben.»

Eine erneute Lohnerhöhung sei nicht angebracht: «Weil wir der Meinung sind, dass unsere Löhne korrekt sind. Weil wir diese Anpassung vor 14 Jahren gemacht haben, und wir der Meinung sind, dass in dieser Zeit keine wesentlichen Veränderungen vorgefallen sind, die uns zu einer Anpassung zwingen würden.»

Kindergärtnerinnenlohn auch anderswo ein Thema

Die Zürcher Lohnforderungen liegen im Trend. Auch in den Kantonen Aargau, Baselland, Luzern und Schwyz wollen die Kindergärtnerinnen mehr Lohn. Im Kanton Bern waren sie bereits erfolgreich: Ab dem nächsten Jahr erhalten sie dort 200 Franken mehr Lohn, also 73'000 Franken. In Zürich kommt es nun zu einem Schlichtungsverfahren. Wenn sich Kindergärtnerinnen und Kanton nicht einigen, müssen erneut Richter über die Löhne entscheiden.

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