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Zürich Schaffhausen Zürcher Regierung verteidigt ihre Staatstrojaner

Der Zürcher Regierungsrat rechtfertigt den umstrittenen Kauf der Überwachungssoftware Galileo. Es dürfe nicht sein, dass man schwere Straftäter nicht verfolgen könne, wenn sie im Internet verschlüsselt kommunizieren.

Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich hatte in zwei Strafverfahren zu Geldwäscherei und Drogenkriminalität Überwachungsmassnahmen mit dem Einsatz einer sogenannten «GovWare» angeordnet. Das Obergericht in seiner Funktion als Zwangsmassnahmengericht genehmigte dies in beiden Fällen.

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Umstrittene gesetzliche Grundlage (3.9.2015)
02:38 min
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Die Kantonspolizei Zürich habe jedoch über keine solche Spezialsoftware verfügt und sei technisch nicht in der Lage gewesen, selber eine «GovWare» zu entwickeln, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine kantonsrätliche Interpellation. «Aus diesem Grund kam nur der Kauf einer derartigen Software infrage.» Nach einer Evaluation fiel die Wahl auf die Software «Galileo» einer Mailänder Herstellerfirma. Mario Fehr (SP), Vorsteher der Sicherheitsdirektion, bewilligte die Ausgaben von 636'000 Franken.

Wegen Hacking aufgeflogen

Im Juli wurde bekannt, dass die Kantonspolizei eine Software gekauft hat, mit der E-Mails, Internettelefonie und Chats überwacht werden können. Zu diesem Zeitpunkt konnte die Polizei das Programm allerdings bereits nicht mehr nutzen, da die italienische Herstellerfirma gehackt und der Quellcode im Internet veröffentlicht worden war. Die Kantonspolizei leitete daraufhin zivil- und strafrechtliche Schritte gegen die Herstellerfirma ein. Der Regierungsrat schreibt weiter, dass er die Erfolgsaussichten dieses Verfahrens nicht beurteilen könne.

Die gesetzliche Grundlage besteht bereits heute.
Autor: Zürcher Regierungsrat aus der Antwort auf eine Interpellation

Der Kauf der Software führte zu harscher Kritik. So reichten die Zürcher Jungsozialisten gegen den Zürcher Sicherheitsdirektor eine Strafanzeige wegen Verstosses gegen das Verfassungsrecht auf persönliche Freiheit und wegen Amtsmissbrauchs ein. Kantonsratsmitglieder von AL, CSP und GLP erkundigten sich beim Regierungsrat unter anderem über die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von so genannten Staatstrojanern.

In seiner Antwort hält der Regierungsrat nun fest, dass die Staatsanwaltschaft und das Obergericht diese als gegeben erachten. Gemäss Aussagen der Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements sei bereits heute eine Überwachung der Telekommunikation möglich. «Somit hat der Bundesrat klar festgehalten, dass die gesetzliche Grundlage für den Einsatz von GovWare heute schon besteht», schreibt die Zürcher Regierung.

Überwachung muss möglich sein

Die Strafverfolgungsbehörden seien darauf angewiesen, bei schweren Delikten im Einzelfall auch verschlüsselt geführte Kommunikation zwischen mutmasslichen Tätern überwachen zu können. Mit entsprechender richterlicher Genehmigung solle dank der Überwachungssoftware auch eine gezielte Überwachung möglich sein.

Die Regierung schaut schnöde darüber hinweg, dass es noch kein Gesetz gibt.
Autor: Markus Bischoff AL-Kantonsrat Zürich

Die Jungsozialisten und die Alternativen halten jedoch an ihrer Meinung fest: Es gebe noch keine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Schnüffelsoftware. Der Bundesrat sei vielmehr erst daran, entsprechende Paragrafen auszuarbeiten – das sei ein offenes Geheimnis. Es gehe nicht an, dass die Zürcher Regierung «schnöde darüber hinwegschaut», wie AL-Kantonsrat Markus Bischoff gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» sagte. Und mit der Strafanzeige gegen Fehr will Oliver Heimgartner, Co-Präsident der Juso, erreichen, dass die Gerichte entscheiden, ob die gesetzliche Grundlage für Staatstrojaner tatsächlich genügt, wie der Zürcher Regierungsrat behauptet, oder eben nicht.

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