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Zürich Schaffhausen Zürich und Winterthur müssen weiterhin Schulpflege wählen

Der Zürcher Kantonsrat will den Schulvorstehern von grösseren Gemeinden nicht mehr Kompetenzen geben. Er hat das Gemeindegesetz nicht angepasst.

Alle Gemeinden im Kanton Zürich müssen weiterhin eine Schulpflege wählen. Diesen Grundsatz hat der Kantonsrat am Montag im neuen Gemeindegesetz verankert – zum Ärger der Städte Winterthur und Zürich. Die politischen Vorsteher der Schuldepartemente haben damit weiterhin wenig zu sagen.

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Schulpflegen bleiben obligatorisch (2.2.2015)
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Der Regierungsrat wollte es den Städten mit Parlamenten freistellen, ob Schulpflegen durch das Volk gewählt oder ob die Aufgaben der Schulpflege an den Schulvorsteher übertragen werden sollen. Damit hätten 12 Gemeinden mit Parlamenten die Schulpflege abschaffen können.

GLP, CVP und BDP stellten sich geschlossen hinter den Regierungsrat. SP und Grüne waren gespalten. Allen Gemeinden Schulpflegen vorzuschreiben, sei ein Eingriff in die Gemeindeautonomie, sagte Jörg Mäder (GLP): «Wir wollen nicht Zentralstaat spielen.»

Die Mehrheit des Rates vertrat indessen die Ansicht, die Schulpflegen seien ein wichtiges Bindeglied zwischen Schule und Elternschaft. Mit 95 gegen 75 Stimmen beschloss das Parlament, allen Gemeinden – auch jenen mit Parlamenten – die Volkswahl der Schulpflege vorzuschreiben.

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