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Abschiessen verboten? Jagdkontrolle in Graubünden hat während Hochjagd viel zu tun

Nahezu jeder zehnte Abschuss auf der Hochjagd passiert widerrechtlich. Die Jäger müssen eine Busse bezahlen.

  • Während der Hochjagd im September erlegen die Jäger im Kanton Graubünden gegen 10'000 Tiere.
  • Rund neun Prozent der Abschüsse erfolgen widerrechtlich. Betroffene Jägerinnen und Jäger werden gebüsst.

Zuständig für die Überprüfung der Abschüsse ist der Kanton. Das Bündner Amt für Jagd und Fischerei führt Statistik. Die Zahlen kommen von den Wildauswertungsstellen, wo die Jägerinnen und Jäger ihre Beute dem Wildhüter bringen, der die geschossenen Tiere kontrolliert.

Bis 500 Franken Busse

Die Jagd ist stark reglementiert. Es gibt Pläne, nach denen der Kanton die Abschusszahlen festlegt. Zudem gibt es viele Vorschriften, welche Tiere wann und wo geschossen werden dürfen. Die zahlreichen Jägerinnen und Jäger müssen sich an diese Vorgaben halten. Tun sie es nicht, werden sie mit einer Ordnungsbusse von bis zu 500 Franken belegt.

Dieses Verhalten wird kontrolliert, meistens auf einer Wildauswertungsstelle. In Klosters zum Beispiel ist diese im Schlachtlokal eingerichtet. Stefan Rauch, Wildhüter im Prättigau, leitet seit zwei Jahren den Jagdbezirk Herrschaft-Prättigau.

Wildhüter Stefan Rauch tippt Daten in seinen Laptop.
Legende: Die Daten der geschossenen Hirschkuh tippt Wildhüter Stefan Rauch in seinen Laptop. Sie werden für die Jagdstatistik verwendet. SRF/Silvio Liechti

Vor ihm auf dem Boden des Schlachtlokals liegt eine Hirschkuh, die der Jäger am Vorabend geschossen hat. Zuerst fragt Rauch den Jäger nach dem genauen Abschussort, der genauen Abschusszeit und nach dem Schützen. Die Antworten tippt er in seinen Laptop.

Er kniet nieder zum toten Tier und schaut zuerst, ob die Hirschkuh ein gefülltes Euter hat. Ein Weibchen zu schiessen, das Junge hat, ist verboten. Hier ist das nicht der Fall. Rauch wirft einen Blick ins Maul des Tiers. Das Gebiss ist Indikator für das Alter. Demnach dürfte diese Hirschkuh siebenjährig geworden sein. Sie bringt 80 Kilogramm auf die Waage.

Die tote Hirschkuh liegt auf dem Boden. Die beiden Jäger stehen davor.
Legende: Auf der Kontrollstelle in Klosters: Die Jäger haben die Hirschkuh am Vortag geschossen. SRF/Silvio Liechti

Stefan Rauch misst die Hinterbeine und den Unterkiefer. Seit Jahrzehnten beobachten die Wildhüter, ob sich die Population verändert. Diese Daten fliessen in die kantonale Jagdstatistik ein.

Die Kontrolle der Hirschkuh ist abgeschlossen. Rauch hat keine Einwände. Der Jäger hat nichts anderes erwartet und lädt das Tier wieder auf seinen Anhänger. Von der Kontrollstelle geht es jetzt direkt in die Metzgerei.

Die Hörner sind deutlich zu kurz und darum ist dieser Abschuss nicht erlaubt.
Autor: Stefan Rauch Wildhüter und Leiter Jagdbezirk Herrschaft-Prättigau

Die Arbeit geht weiter. In einer Ecke hängt ein kleiner Rehbock. Noch bevor Rauch diesen genau misst und die Daten erfasst, ist klar: Das war ein Fehlabschuss. Dieses Tier hätte nicht geschossen werden dürfen: «Die Hörner sind deutlich zu kurz und darum ist dieser Abschuss nicht erlaubt.»

Ein junger Rehbock
Legende: Widerrechtlich: Für den Abschuss dieses jungen Rehbocks zahlt der Jäger eine Busse von 150 Franken. SRF/Silvio Liechti

Im falschen Moment den Abzug gezogen, das hat für den Jäger Konsequenzen: Die Trophäe wird entfernt, es gibt eine Ordnungsbusse von 150 Franken und obendrauf muss der Jäger das geschossene Tier noch dem Kanton abkaufen.

790 Fehlabschüsse letztes Jahr

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Während ihrer Hochjagd 2022 haben die Bündner Jägerinnen und Jäger insgesamt knapp 9200 Hirsche, Gämsen, Rehe und Wildschweine erlegt. Nach den kantonalen Jagdvorschriften waren rund neun Prozent nicht jagbar, sagt Wildbiologe Lukas Walser vom Amt für Jagd und Fischerei Graubünden auf Anfrage.

«Diese Prozentzahl ist jährlich immer etwa gleich», sagt Walser weiter und bestätigt die 790 Fehlabschüsse während der Hochjagd 2022.

Wann ist ein Tier jagdbar? Es seien zwei Paar Schuhe, sich diese Frage im Schlachtlokal oder draussen auf dem Gelände zu stellen, sagt Stefan Rauch. «Draussen passieren Fehler. Hält der Jäger den ordentlichen Weg ein, meldet er seinen Fehler und weist seinen Fehlabschuss vor, dann ist das erledigt.»

Ausgekochter Unterkiefer

Wildhüter Stefan Rauch schätzt, dass von allen geschossenen Tieren rund jedes zehnte nicht hätte erlegt werden dürfen. Er stützt sich dabei auf den Durchschnittswert der vergangenen Jahre.

Die Jägerinnen und Jäger müssen ihre Rehe, Hirsche oder Gämsen in jedem Fall zeigen – entweder nach dem Abschuss oder Ende Oktober nach der Jagd. Für die Altersbestimmung können die ausgekochten Unterkiefer zur Kontrolle gebracht werden, zum Teil verlangt der Kanton auch das Geweih.

SRF1 Regionaljournal Graubünden, 20.09.2023, 17:30 Uhr ; 

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