- In Neuenburg nimmt die Bevölkerung eine Verfassungsänderung zu den Rechten älterer Menschen deutlich an.
- Diese hält fest, dass Kanton und Gemeinden die Teilhabe, Autonomie, Lebensqualität und den Respekt vor der Persönlichkeit von Seniorinnen und Senioren fördern.
Die Verfassungsänderung wurde mit 46'871 Ja zu 9839 Nein, also einer Zustimmung von 82.6 Prozent, angenommen, wie die Staatskanzlei mitteilte.
Die Vorlage stammte von linken Parteien (Grüne/Partei der Arbeit und SP) und wurde im Kantonsparlament mit 58 zu 38 Stimmen angenommen. SVP, Teile von FDP und Mitte, die GLP sowie einzelne Sozialdemokraten lehnten sie ab, ebenso der Staatsrat.
Die Gegner betrachteten die Bestimmung als rein symbolisch, da bestehende Grundrechte bereits alle Altersgruppen abdeckten. Auch die FDP war gespalten, entschied sich jedoch knapp gegen die Vorlage. Die SVP verwies auf bestehende gesetzliche Grundlagen und lehnte zusätzliche Verfassungsartikel ab.
Die Befürworter argumentierten, der Artikel schliesse eine Lücke und stärke die Sichtbarkeit älterer Menschen. Zudem könne er helfen, politische Massnahmen besser auf eine alternde Gesellschaft auszurichten und Altersdiskriminierung entgegenzuwirken.
Der Staatsrat kritisierte insbesondere die unklare Definition des Begriffs «ältere Menschen».