Einheitliches Verbilligungssystem für Kitas
Kanton St. Gallen: Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
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JA
103'378 Stimmen
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NEIN
75'477 Stimmen
Zehn Millionen Franken jährlich gibt der Kanton St. Gallen für Kitas, Mittagstische und Tagesbetreuung aus. Bislang haben die Gemeinden die Subventionen erhalten. Nun gibt es einen Systemwechsel.
Die Stimmberechtigten sagten mit rund 58 Prozent deutlich Ja zur Vorlage. «Mit diesem Entscheid wird die Unterstützung für die Familien einfacher und kommt dort an, wo sie im Alltag wirksam ist», sagt die zuständige Regierungsrätin Laura Bucher.
Zuspruch erhielt das Vorhaben vor allem in den städtischen Gebieten. In den Regionen Toggenburg und Werdenberg war die Ablehnung teilweise hoch.
Das Geld fliesst direkt an die Betreuungseinrichtungen. Sie ziehen die Vergünstigungen von der Monatsrechnung der Eltern ab. Die Höhe des Rabatts ist von Einkommen und Vermögen abhängig.
Damit soll im Kanton St. Gallen eine einheitliche Praxis gelten. Bislang war die Höhe der Vergünstigungen stark von der Wohngemeinde abhängig.
Gerechteres System
Nun können Eltern auch Einrichtungen ausserhalb ihres Wohnorts nutzen. Sie erhalten unabhängig davon ein Minimum an Ermässigung.
Für die Befürworter der Vorlage setzt der Kanton damit auf ein gerechteres System. Und die Eltern können flexibler entscheiden. Allenfalls eigne sich ein Angebot in der Nähe des Arbeitsplatzes besser als jenes am Wohnort.
Gegen die Änderung waren die St. Galler SVP und die EDU. Die hatten die Vorlage mit Hilfe des Ratsrefendums vors Volk gebracht. Die Gemeinden würden in ihrer Autonomie eingeschränkt, lautet einer der Kritikpunkte. Und Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, würden benachteiligt. EDU-Kantonsrat Heinz Herzog sprach nach der verlorenen Abstimmung von einem Achtungserfolg.