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Kanton Tessin Gerichtskosten werden bei Notwehr nicht ganz erstattet

  • Im Kanton Tessin übernimmt der Staat nach einer aus Notwehr verübten Tat auch künftig nicht sämtliche Gerichtskosten.
  • Das Stimmvolk lehnte eine entsprechende Initiative mit knappen 50.3 Prozent ab.

Verfassungsänderung Subsidiaritätsprinzips

Kanton Tessin: Änderung der Kantonsverfassung zur Einführung des Subsidiaritätsprinzips

  • JA

    53.1%

    41'260 Stimmen

  • NEIN

    46.9%

    36'514 Stimmen

Volksinitiative «Keine Verteidigungskosten für Opfer von Übergriffen»

Kanton Tessin: Volksinitiative «Opfer von Übergriffen sollen Verteidigungskosten nicht selber tragen müssen»

  • JA

    49.7%

    40'826 Stimmen

  • NEIN

    50.3%

    41'253 Stimmen

Verletzt oder tötet eine in Notwehr handelnde Person ihren Angreifer, übernimmt der Staat die Kosten für die Pflichtverteidigung vor Gericht. Mit den Prozesskosten seien jedoch nicht alle Kosten gedeckt, erklärten die Initianten der Initiative «Keine Verteidigungskosten für Opfer von Übergriffen». Deshalb verlangten sie die Rückerstattung aller entstehender Kosten durch den Staat.

Urheber der Initiative ist Giorgio Ghiringhelli, der bereits die 2013 angenommene Initiative für ein Verschleierungsverbot lanciert hatte. Neben Ghiringelli gehören verschiedene Lega-Politiker sowie CVP-Nationalrat Fabio Regazzi zu den Initianten.

Ja zu Subsidiaritätsprinzip

Bekämpft wurde das Volksbegehren von linker Seite. Die SP kritisierte, dass nicht das Gesetz, sondern dessen Auslegung das Problem sei. Auch das Kantonsparlament und die Regierung empfahlen die Initiative zur Ablehnung. Bereits heute werde der Grossteil der Gerichtskosten von der öffentlichen Hand übernommen, argumentierten sie.

Zudem stimmten die Tessinerinnen und Tessiner über das Subsidiaritätsprinzip ab. Demnach soll eine staatliche Aufgabe so weit wie möglich von der unteren Ebene wahrgenommen werden. Diese Verfassungsänderung wurde mit 53.1 Prozent der Stimmen angenommen.

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