Die Steuerfusserhöhung soll im laufenden Jahr 64 Millionen Franken einbringen. Für ein verheiratetes Paar mit einem Einkommen von 80‘000 Franken und mit zwei Kindern bedeutet die Erhöhung rund 100 Franken mehr Steuern.
Der SVP ist das zu viel. Sie hat gegen die Steuerfusserhöhung das Referendum eingereicht. Dies hat bewirkt, dass der Kanton für das laufende Jahr noch kein gültiges Budget hat.
Die SVP geht davon aus, dass die Steuerfusserhöhung nicht nachhaltig sei und weitere folgen würden. Es brauche ein grundsätzliches Umdenken in der Ausgabenpolitik. Andernfalls werde die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons gefährdet.
NFA-Ausfälle sollen kompensiert werden
Die anderen Parteien stufen höhere Steuern hingegen als unumgänglich ein. Die Ausfälle beim nationalen Finanzausgleich NFA könnten nicht alleine mit Sparmassnahmen kompensiert werden. Auch habe Luzern in der Vergangenheit die Steuer für alle gesenkt, sei also nach wie vor attraktiv.
Lehnen die Stimmberechtigten im Mai die Steuerfusserhöhung ab, wird der budgetlose Zustand weiter verlängert, weil der Regierungsrat dann einen neuen, auf dem tieferen Steuerfuss beruhenden Voranschlag ausarbeiten muss. Es werde dann zu einem Kahlschlag kommen, der die sozial Schwächeren am härtesten und den Mittelstand stärker als die Reichen treffen werde, warnt die Kantonsregierung.
Teurerer Musikunterricht befürchtet
Auch die zweite Vorlage, über die die Luzerner Stimmberechtigten am 21. Mai befinden, ist Teil des im Dezember beschlossenen, 150 Massnahmen umfassenden Entlastungspakets. Der Kanton möchte die kantonalen Pro-Kopf-Beiträge an die kommunalen Musikschulen von 350 auf 175 Franken halbieren.
Über 22'000 Personen unterzeichneten das gegen diese Sparmassnahme ergriffene Referendum, 7,5 Mal soviel wie nötig. Befürchtet wird, dass die Gemeinden das wegfallende Geld auf die Eltern abwälzen werden und sich viele Familien deswegen den Instrumentalunterricht nicht mehr leisten können.
Der Kanton geht aber davon aus, dass die Gemeinden die wegfallenden Einnahmen kompensieren können, weil sie bei den Bildungsausgaben anderweitig entlastet würden. Höhere Elternbeiträge seien nicht zu befürchten, schreibt der Regierungsrat. Die Gemeinden haben gegen diese kantonale Sparmassnahme zu ihren Lasten nicht opponiert.