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Änderung RTVG Den Service public ändern – aber wie?

Hauchdünn hat das Stimmvolk das neue Gebührensystem durchgewunken. Nun fordern Verlierer der Abstimmung eine Diskussion über die künftige Strategie der SRG – und über die Frage, was der Service public in Zukunft sein soll. Doch die Einflussmöglichkeiten des Parlaments sind beschränkt.

Ein SRF-Logo an einem Hemd mit Edelweiss-Verzierungen, aufgenommen am Eidgenössischen Schwingfest 2013.
Legende: Wo beginnt der Auftrag der SRG, wo hört er auf? Eine Frage, viele Antworten. Keystone

Die Vorstellungen, was nach dem gestrigen Abstimmungstag passieren muss, gehen weit auseinander. Zum Beispiel: Die Empfangsgebühren für die SRG halbieren; «Glanz und Gloria» aus dem Fernsehprogramm von SRF streichen; Champions League-Spiele den privaten Sendern überlassen.

Wichtig sei jetzt eine intensive Diskussion über den Service public, ist sich die Politik einig. Der Bundesrat arbeitet zurzeit im Auftrag des Parlaments an einem Bericht dazu. Allerdings wird die Diskussion über diesen Bericht im Parlament fürs Erste nicht viel bewirken.

Das Parlament als Programmchef?

Der Direktor des Bundesamt für Kommunikation Bakom, Philipp Metzger, sagt: «Der Bericht wurde zunächst gefordert, um eine Auslegeordnung zu erstellen. Für die Umsetzung von Massnahmen wären dann natürlich die Instrumente des parlamentarischen Betriebes nötig.»

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Service public der SRG: Geringer Einfluss des Parlaments
aus Rendez-vous vom 15.06.2015. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 51 Sekunden.

Das wären zum Beispiel konkrete Vorstösse. Doch die Möglichkeiten sind hier sehr begrenzt. Die Bundesverfassung hält in Artikel 93 unmissverständlich fest: «Die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen sowie die Autonomie in der Programmgestaltung sind gewährleistet.»

Das schränke den Spielraum des Parlaments massiv ein, sagt der emeritierte Professor für Kommunikations- und Medienwissenschaft, Roger Blum, einst Mitglied der Chefredaktion des «Tages-Anzeigers»: «Das Parlament kann über einzelne Sendungen debattieren, sie kritisieren und seine Meinung äussern. Aber es kann nicht beschlliessen, dass irgendeine Sendung abgesetzt wird.»

Umweg über den Bundesrat – oder das Volk

Auch über die Höhe der Empfangsgebühren kann nicht das Parlament selber bestimmen. Bakom-Direktor Philipp Metzger hält fest: «Gemäss des Radio- und Fernsehgesetzes ist es Sache des Bundesrates und nicht der Parlaments, die Höhe der Empfangsgebühr zu bestimmen.» Massgeblich dafür seien die Bedürfnisse der SRG für die von ihr verlangten Leistungen, so der Bakom-Chef.

Ebenfalls alleinige Sache des Bundesrates wäre es, die Zahl der SRG-Sender zu verkleinern oder das Online-Angebot der SRG weiter zu beschränken, sagt Direktor Metzger. Dies könnte über eine Änderung der SRG-Konzession geschehen. Das Parlament könnte die Landesregierung höchstens mit Vorstössen beauftragen, hier Änderungen vorzunehmen.

Ob sich der Bundesrat daran halten möchte, sei aber seine Sache, sagt Roger Blum. Das Parlament könne sich letztlich nicht durchsetzen, wenn sich der Bundesrat weigere. «Klar ist aber: Wenn das Parlament einen starken Willen äussert, wird der Bundesrat sehen, wie er diesem Willen entsprechen kann.»

Wünscht das Parlament hingegen grundsätzliche Änderungen, zum Beispiel, dass die SRG überhaupt keine Unterhaltungssendungen mehr produziert, dann müsste es die Bundesverfassung ändern. Denn die Unterhaltung gehört gemäss Verfassung ausdrücklich zum Auftrag von Radio und Fernsehen.

Langwierige Debatte, in engen Schranken

Eine solche Debatte würde mehrere Jahre dauern und am Schluss müsste zwingend eine Volksabstimmung stattfinden. Die Mehrheit des Stimmvolkes und die Mehrheit der Kantone wäre nötig, um die Verfassung zu ändern. Das Gleiche würde gelten, wenn man die SRG zerschlagen und die elektronischen Medien ganz privatisieren möchte.

Dann aber, gibt Roger Blum zu bedenken, würde die Schweiz ganz und gar in Konkurrenz zu Sendern im benachbarten Ausland geraten, weil in diesen die gleichen Sprachen gesprochen würden wie in den Schweizer Landesteilen: «Wenn man der SRG beispielsweise die Werbung wegnehmen würde, würde die wahrscheinlich nicht zu den Schweizer Privaten wandern, sondern zu ausländischen Sendern.»

Die angekündigte Diskussion über den Service public dürfte in sehr engen Schranken stattfinden.

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