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Erbschaftssteuer-Initiative zurück an Absender
Aus Tagesschau vom 03.06.2014.
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Erbschaftssteuer-Initiative Ständerat weist Erbschaftssteuer-Initiative zurück

Eigentlich hätte der Ständerat über die Initiative zur Erbschaftssteuerreform diskutieren sollen. Die Beratung endete aber in einer Grundsatzdebatte über die Gültigkeit von Initiativen. Die kleine Kammer beauftragte die staatspolitische Kommission, diese Frage zu klären.

Die Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV» hat bereits vor der Behandlung im Parlament zu panischen Reaktionen geführt. Ende 2011 wurden in der ganzen Schweiz Immobilien im Milliardenwert verschenkt. Grund: Die Initiative sieht vor, dass Schenkungen rückwirkend auf den 1. Januar 2012 besteuert werden.

Der Inhalt der Initiative

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Die Volksinitiative verlangt die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene. Der Steuersatz soll bei 20 % liegen, allerdings erst ab einer Erbschaft von 2 Mio. Fr. Für Schenkungen gilt ein Freibetrag von 20'000 Fr. pro Jahr. Der Ertrag geht zu zwei Dritteln an den Ausgleichsfonds der AHV und zu einem Drittel an die Kantone.

Kaum inhaltliche Diskussion

Genau diese Rückwirkungsklausel veranlasste den Ständerat zu einer ausufernden Grundsatzdiskussion über die Ungültigkeit von Initiativen. Ständerätin Verena Diener (GLP/ZH) forderte die Rückweisung der Vorlage an die Staatspolitische Kommission. Der Diskussionsbedarf sei ausgewiesen. Es sei nicht nur eine juristische, sondern auch eine politische Frage, stimmte die Aargauer SP-Ständerätin Pascale Bruderer ein. Das müsse in die Entscheidung über die Gültigkeit einer Initiative einfliessen.

Auch CVP-Ständerat Filippo Lombardi bemängelte die bisherige Praxis der Gültigkeitserklärung. Bisher habe man nach dem Grundsatz entschieden: «In dubio pro populo» (im Zweifelsfall für das Volk). Nun müsse wieder ein Gleichgewicht zwischen repräsentativer und direkter Demokratie hergestellt werden.

Die inhaltliche Diskussion über die Erbschaftssteuer-Vorlage erschöpfte sich in zwei Punkten. Die Rückwirkungsklausel beeinträchtige die Rechtssicherheit und sei unverhältnismässig, lautete der Tenor im Ständerat. Und der Verwendungszweck der Steuereinnahmen verstosse gegen die Einheit der Materie.

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Auch Widmer-Schlumpf fordert eine rechtsstaatliche Diskussion
Aus News-Clip vom 03.06.2014.
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Kommissionen sind gefordert

Auch Wirtschaftsministerin Eveline Widmer-Schlumpf zeigte Verständnis für die rechtsstaatlichen Bedenken der Ständeräte. Es brauche eine Diskussion über die Grenzen der direkten Demokratie. «Das ist eine Frage, die uns länger beschäftigen wird, wenn wir sie ernsthaft angehen», ergänzte die Bundesrätin. Diese Frage sei aber nicht im Rahmen dieser Initiative zu klären. Nach geltendem Recht könne die Initiative in Übereinstimmung mit der Verfassung ausgelegt werden könne.

Der Ständerat liess sich nicht umstimmen und schickte die Vorlage zurück in die Wirtschaftskommission. Die Staatspolitische Kommission wurde gleichzeitig beauftragt einen Mitbericht zu verfassen. Darin soll detailliert aufgezeigt werden, ob die Erbschaftssteuerinitiative für gültig oder ungültig erklärt werden soll.

Initiiert wurde die Reform zur Erbschaftssteuer von der SP, den Grünen, der EVP, CSP, dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) sowie der christlichen Organisation ChristNet.

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