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Asylgesetz Die Eckwerte der SRG-Umfrage

Die Umfrage hat das Forschungsinstitut gfs.bern im Auftrag der SRG SSR durchgeführt. Befragt wurden 1419 Personen.

Das Institut gfs.bern hat zwischen dem 13. und 21. Mai 2016 insgesamt 1419 stimmberechtigte Personen mit Wohnsitz in der Schweiz befragt: 712 Personen in der Deutschschweiz, 405 in der Romandie und 302 in der italienischen Schweiz.

Die Stichprobe ist sprachregional gewichtet und repräsentativ für die Schweizer Stimmberechtigten. Der statistische Fehler bei der gesamten Stichprobengrösse beträgt +/- 2,7 Prozentpunkte, bezogen auf die Teilnahmewilligen +/- 3,0 Prozentpunkte.

Bei 1419 Befragten und einem Befragungsergebnis von 50 Prozent gilt somit, dass der effektive Wert mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit zwischen 47,3 und 52,7 Prozent liegt. Dabei sind kleinere Abweichungen wahrscheinlicher, grössere unwahrscheinlicher.

Wie wird gefragt?

Alle Interviews wurden telefonisch durchgeführt. Die befragten Stimmberechtigten hatten jeweils fünf Antwortmöglichkeiten zur Verfügung: «bestimmt dafür», «eher dafür», «weiss nicht/keine Antwort», «bestimmt dagegen» und «eher dagegen».

Für eine vereinfachte Darstellung im Artikel wurden in den meisten Fällen die Antworten «bestimmt dafür» und «eher dafür» zusammengezählt – entsprechend wurde auch mit den Antworten «bestimmt dagegen» und «eher dagegen» verfahren.

Konkret wurde etwa gefragt: «Ganz unabhängig davon, wie sicher Sie sind, dass Sie an dieser Volksabstimmung teilnehmen würden: Wenn morgen schon über die Volksinitiative abgestimmt würde, wären Sie dann bestimmt dafür, eher dafür, eher dagegen oder bestimmt dagegen?»

Umfragen sind Momentaufnahmen

Die Autoren der Studie betonen, dass die Umfrage die gegenwärtige Situation widerspiegelt: «Die Ergebnisse sind kein vorweg genommenes Abstimmungsergebnis; sie geben den Stand der Meinungsbildung nach Eröffnung des Abstimmungskampfes wieder.»

Detaillierte Informationen zu der Befragungsart und den Interpretationen der Ergebnisse finden Sie auf der Seite des Instituts gfs.bern.

Keine Umfrage zum Fortpflanzungsmedizingesetz

Am 5. Juni 2016 gelangt auch das neue Fortpflanzungsmedizingesetz zur Abstimmung. Die Chefredaktorenkonferenz der SRG hat sich entschlossen, dazu keine Befragung durchzuführen. Die Begründung: Die SRG führt nicht immer zu allen Vorlagen Umfragen durch. Wenn ein Abstimmungssonntag wie jetzt mit besonders vielen Vorlagen befrachtet ist, wurden schon immer eine oder mehrere Vorlagen weggelassen.

Vor einem Jahr erst wurde über die Präimplantations-Diagnostik (PiD) abgestimmt. Das Stimmvolk sagte am 14. Juni 2015 mit 61,9 Prozent Ja zu dieser Vorlage. Die jetzige Abstimmung betrifft das Ausführungsgesetz dazu. Momentan deutet nichts darauf hin, dass die Stimmung in der Bevölkerung geändert haben könnte. Die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes wird nach Einschätzung von Experten wieder eine Zustimmung erfahren.

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