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Auf Bitte des UNHCR Schweiz nimmt 80 Flüchtlinge aus Libyen auf

  • Die Schweiz nimmt 80 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge auf, die aus Libyen evakuiert werden.
  • Das EJPD kommt damit einem Ersuchen des UNO-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) nach. Justizministern Simonetta Sommaruga hat den Bundesrat heute darüber informiert.
  • Das Staatssekretariat für Migration (SEM) wurde laut Medienmitteilung des Bundesrats beauftragt, die Personen auszuwählen und zu befragen.

Es handle sich um eine humanitäre Sofortmassnahme, sagte Simonetta Sommaruga vor den Medien. Die 80 Personen sollen spätestens bis Mitte 2018 umgesiedelt werden.

Sommaruga erinnerte an die katastrophalen Zustände in Libyen. Viele Menschen würden dort in inoffiziellen Lagern und Haftanstalten festgehalten, auch Frauen, Kinder und unbegleitete Minderjährige. Es komme zu Ausbeutungen, Misshandlungen, Folter, sexueller Gewalt bis hin zu Menschenhandel und Sklaverei.

Rückgang der Asylgesuche

Die Justizministerin erinnerte daran, dass die Zahl der Asylgesuche in den letzten Monaten stark zurückgegangen sei. Das habe mit der verstärkten Zusammenarbeit zwischen europäischen und nordafrikanischen Staaten zu tun, sagte sie. Weniger Menschen kämen über das Mittelmeer nach Europa, doch seien viele nun in Libyen gestrandet. Die Eindämmung der Migration bringe auch eine Verantwortung mit sich, sagte Sommaruga.

Das UNHCR schätzt, dass rund 5000 besonders schutzbedürftige Personen aus Libyen evakuiert werden müssen. Für jene Menschen, die es als Flüchtlinge anerkennt, sucht das UNHCR möglichst rasch Drittstaaten, die sie aufnehmen. Auf die Frage, warum die Schweiz nicht mehr Menschen aufnehme, sagte Sommaruga, das UNHCR könne derzeit nur kleine Gruppen aus Libyen evakuieren.

Die Flüchtlinge werden in ein Transitzentrum nach Niger gebracht. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) wurde beauftragt, die Personen dort auszuwählen und zu befragen. Dabei werde auch die übliche Sicherheitsüberprüfung durchgeführt, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Ebenfalls berücksichtigt würden beim Entscheid das Alter, das Geschlecht und mögliche familiäre Beziehungen zur Schweiz.

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