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Aufrüstung bei der Polizei Schweizweit sind über 3000 Personen als Gefährder registriert

Die Polizei setzt zunehmend auf das Bedrohungsmanagement. Damit verbunden: Die Speicherung tausender Personenprofile.

Immer mehr Schweizer Polizeikorps registrieren potenziell gefährliche Personen in polizeilichen Datenbanken. In diesen befinden sich schweizweit mittlerweile mindestens 3000 Einträge, wie eine Umfrage von SRF Data erstmals zeigt. Die Zahl dürfte noch höher sein – mehrere Kantonspolizeien wollten die Fragen nicht kommentieren.

Gemäss einem bundesrätlichen Bericht vom letzten Oktober haben bereits 13 Kantone ein sogenanntes Bedrohungsmanagement etabliert – acht Kantone sind momentan am Aufbau. Bei dieser neuen Art von präventiver Polizeiarbeit geht es darum, potenziell gefährliche Leute zu erkennen – und von einer möglichen Tat abzuhalten.

In den betreffenden Kantonen wurden in den letzten Jahren die Polizei- und Datenschutzgesetze angepasst. Neuerdings dürfen Behörden, Schulen und weitere Institutionen wie die KESB schneller Personendaten an die Polizei weitergeben, wenn sie einen sogenannten Gefährder vermuten.

Wieder gelöscht zu werden, ist schwierig

Gefährder sind Personen, die im strafrechtlichen Sinn unschuldig sind – die nicht einmal verdächtigt werden, etwas getan zu haben. Vielmehr gehen von ihnen mutmassliche, oft diffuse Warnsignale aus, die auf eine zukünftige Tat hindeuten könnten. Drohungen gegen Behörden zum Beispiel – oder lautstarke Streite in den eigenen vier Wänden, die von den Nachbaren bemerkt und an die Polizei gemeldet werden.

Wieder aus einer Gefährderdatenbank gelöscht zu werden, ist schwierig. In den meisten Kantonen beträgt die Aufbewahrungsfrist für die mitunter sensiblen Personendaten zehn Jahre seit der letzten Änderung – auch wenn sich die Befürchtungen als unbegründet erwiesen haben.

Ein relativ neues Instrument der Polizei ist die Gefährderansprache. Dabei sucht die Polizei einen Gefährder persönlich auf und schätzt dessen Risiko ein – und versucht, ihm klarzumachen, dass man ihn im Visier hat. Im letzten Jahr wurden schweizweit mindestens 850 Gefährderansprachen durchgeführt: auch dies zeigt die SRF-Umfrage.

Für die Umfrage angefragt wurden alle 13 Kantonspolizeien, die im bundesrätlichen Bericht erwähnt werden, sowie die beiden Stadtpolizeien Zürich und Winterthur. Weiter anzumerken ist, dass es weder eine juristische Definition des Begriffes «Gefährder» gibt – noch eine einheitliche Richtlinie, ab wann eine solche Person in einer polizeilichen Datenbank gespeichert werden darf. Insofern ist die interkantonale Vergleichbarkeit der Zahlen nur beschränkt gegeben.

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