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Gericht stützt sich auf neuen Diskriminierungsartikel
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 29.07.2022. Bild: Keystone/Markus Schreiber
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Aufruf zu Hass Zürcher Gericht verurteilt Mann wegen schwulenfeindlicher Predigt

Es handelt sich um eines der ersten Urteile seit Einführung der ausgeweiteten Anti-Rassismus-Strafnorm in der Schweiz.

Der Fall ereignete sich im Juni 2021. Vor unzähligen Passantinnen und Passanten hatte der 63-jährige christliche Fundamentalist an der Zürcher Bahnhofstrasse zu seiner «Predigt» angesetzt: Homosexualität sei eine Sünde und solche Beziehungen hätten vor Gott keine Gültigkeit. Homosexuelle Liebe sei zudem keine Liebe, sondern «böse Lust» und «schändliche Begierde». Weil zwei Passanten die Polizei riefen, fand die Predigt dann ein rasches Ende. Nun musste sich der Mann am Freitag vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten.

Homosexuelle herabgesetzt und diskriminiert

Er habe nur aus der Bibel zitiert, verteidigte sich der Beschuldigte vor Gericht. Er beteuerte in der Befragung, dass er niemanden diskriminiere, sondern vielmehr «Retter der Homosexuellen» sei. Er habe den «göttlichen Auftrag», sie zur Umkehr zu bewegen, also zur Heterosexualität zu bekehren.

Für das Gericht war jedoch klar, dass der Beschuldigte mit seiner «Predigt» Homosexuelle herabsetzte und diskriminierte. Der 63-Jährige wird zu einer Geldstrafe verurteilt von 95 Tagessätzen zu 160 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Erweiterung Anti-Rassismus Strafnorm

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Legende: Keystone/Peter Klaunzer

Am 9. Februar 2020 wurde die geänderte Strafnorm von der Schweizer Stimmbevölkerung mit 63.1 Prozent Ja-Stimmen klar angenommen. Seit der Inkraftsetzung im Juli 2020 sind auch Personen geschützt, die aufgrund ihrer Homo-­, Hetero-­ oder Bisexualität diskriminiert werden. Die Befürworterinnen und Befürworter versprachen sich von der Ausweitung des Anti-Rassismus-Gesetzes einen besseren Schutz von Homosexuellen vor Hass.

Dabei stützte sich das Gericht auf den neuen Diskriminierungsartikel, den die Schweizer Stimmberechtigten im Februar 2020 guthiessen. Dieser verbietet Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung. Es handelt sich um eines der ersten Urteile in der Schweiz, bei welchem die Ausweitung des Gesetzesartikels zum Zuge kommt.

Bereits im April wurde ein Mann per Strafbefehl im Kanton Waadt zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. In einem Video hatte er eine lesbische Journalistin beleidigt und sich auch homophob geäussert.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen 29.7.2022, 12:03 Uhr;

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