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Ausfallquote 40 Prozent Berufliche Eingliederung bei IV steigt

  • Bei der Invalidenversicherung zeigt die verstärkte Ausrichtung auf die berufliche Eingliederung Wirkung.
  • Die Ausfallquote beträgt trotzdem fast 40 Prozent.
  • Hauptursache für Invalidität waren 2024 psychische Krankheiten.

Die Zahl der Personen, die an beruflichen Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung (IV) teilgenommen haben, nahm in den letzten Jahren kontinuierlich zu, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) schrieb. Rund 57'000 Personen nahmen 2024 daran teil, das seien 1900 mehr als im Vorjahr und dreimal mehr als noch 2008.

Eine Versicherungskarte der IV.
Legende: Die IV ist der bedeutendste Pfeiler der Invalidenvorsorge in der Schweiz (1. Säule). Keystone/CHRISTIAN BEUTLER

Von den 41'000 Personen, die eine berufliche Eingliederung abgeschlossen haben, haben rund 60 Prozent eine Anstellung oder waren wieder erwerbsfähig. Bei rund 37 Prozent war eine berufliche Eingliederung aus diversen Gründen nicht oder noch nicht möglich, wie es weiter hiess. Diese Zahlen seien im Vergleich zum Vorjahr praktisch unverändert.

Viele Menschen eingegliedert

Von den 41'000 beruflich eingegliederten Personen konnten 46 Prozent mit einer Anstellung im ersten Arbeitsmarkt integriert werden, weitere 15 Prozent sind laut BSV wieder erwerbsfähig für den ersten Arbeitsmarkt, aber noch ohne Anstellung.

Die Kosten für die Eingliederung beliefen sich 2024 auf 892 Millionen Franken (2023: 886 Millionen Franken), wie es weiter hiess. Zusätzlich hätten 35'100 Personen ein Taggeld erhalten, mit Gesamtkosten von 724 Millionen Franken.

Psychische Krankheiten bei mehr als der Hälfte der Fälle

Insgesamt waren 2024 in etwas mehr als der Hälfte der Fälle der Beziehenden von beruflichen Eingliederungsmassnahmen psychische Krankheiten die Invaliditätsursache (53 Prozent), gefolgt von Krankheiten der Knochen und Bewegungsorgane (15 Prozent), Geburtsgebrechen (11 Prozent) und Unfällen (9 Prozent).

Die Invalidenversicherung unterstützt Menschen mit gesundheitlichen Problemen bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Es gilt gemäss BSV der Grundsatz «Eingliederung vor Rente». Erst wenn alle Eingliederungsmöglichkeiten ausgeschöpft seien, werde der Anspruch auf eine Rente geprüft.

SRF 4 News, 2.7.2025, 12 Uhr ; 

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