Wie spielte sich die Bluttat ab? Gemäss Anklage war das Vorgehen des Tatverdächtigen skrupellos. Ende August 2023 betrat er bewaffnet die Zürcher Milieubeiz Lugano-Bar im Langstrassenquartier. Er besprühte den Barkeeper unvermittelt mit Pfefferspray und stach mit einem 13 Zentimeter langen Messer mindestens siebenmal auf ihn ein. Mit schwersten Verletzungen unter anderem an Lunge, Niere und Milz verblutete er noch vor Ort. Rund zwei Monate später wurde der Tatverdächtige verhaftet.
Wie kam es zur brutalen Tat? Die Staatsanwaltschaft zeichnet das Bild eines Mannes, der sich in eine fixe Idee hineingesteigert und gezielt getötet hat. Demnach hielt sich der heute 53-Jährige schon Monate vor der Tat immer wieder im Langstrassenquartier auf. Videoaufnahmen und Zeugenaussagen würden dies belegen. Er habe dort nach einer Frau mit dem Namen «Debora» gesucht und einem Kind, von dem er ausging, dass es sein eigenes ist. Er vermutete beide im Umfeld der Lugano-Bar, seine Nachforschungen blieben jedoch erfolglos. Der Ungar habe deshalb die Überzeugung entwickelt, Mitarbeiter und Personen aus dem Umfeld der Bar würden ihn täuschen und bei seiner Suche behindern.
Was forderte die Anklage? Der Angriff sei heimtückisch und planmässig erfolgt, sagt die Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte sei sich sicher gewesen, dass seine Handlungen zum Tod des Opfers führten. Sie fordert wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und eine ordentliche Verwahrung. Zudem soll der Ungar für 15 Jahre des Landes verwiesen werden.
Was sagte der Angeklagte zum Fall? Er antwortete vor Gericht auf Fragen oft langatmig und wirr. Der Ungar schrie teils im Gerichtssaal oder wollte seinen Anwalt vor Ort entlassen. Über eine Dolmetscherin, die seine Aussagen übersetzte, sagt er anfänglich, er kenne die Lugano-Bar nur von Bildern und eine Frau namens «Debora» sage ihm nichts. Am Nachmittag sprach er plötzlich davon, aus Notwehr gehandelt zu haben, eine Straftat habe er aber nicht begangen.
Und welchen Eindruck machte er? Der Angeklagte wurde auf einer Bahre in den Gerichtssaal gebracht, während der Verhandlung lag er auf einem Krankenbett. Er ist krebskrank und befindet sich in palliativer Behandlung. Immer wieder wälzte er sich unruhig hin und her. Die Richter klärten vor der eigentlichen Verhandlung auch ab, ob der Mann überhaupt verhandlungsfähig ist, und entschieden sich dafür, den Prozess durchzuführen. Laut psychiatrischem Gutachten leidet der Beschuldigte an Wahnvorstellungen und Persönlichkeitsstörungen. Aber: Der Angeklagte stritt diese psychischen Störungen vor Gericht ab. Seine Patientenakten seien durch seinen kriminellen Bruder gefälscht worden.
Wie argumentierte die Verteidigung? Die Arbeit mit dem Beschuldigten sei schwierig gewesen, sagte der Verteidiger. Er sei bei Einvernahmen manchmal aggressiv gewesen, so dass diese abgebrochen werden mussten. Zudem habe er immer wieder manipulierte Akten vermutet und eigene Verteidigungsstrategien fahren wollen. Der Verteidiger forderte vor Gericht einen Freispruch und eine Entschädigung – auf Wunsch seines Mandanten. Für den Verteidiger selbst ist sein Mandant aufgrund der Wahnvorstellungen schuldunfähig. Und eine Verurteilung wegen Mordes sei auch nicht gegeben. Sein Mandant habe nicht skrupellos gehandelt, sondern wollte einfach Frau und Kind befreien.