- Die zuständige Ständeratskommission will das EU-Vertragspaket mit einer Übergangsbestimmung in der Verfassung verknüpfen.
- Das würde bedeuten, dass am Abstimmungstermin sowohl das Volk als auch die Kantone Ja sagen müssten.
- Der Kommissionsentscheid fiel mit 6 zu 6 Stimmen und dem Stichentscheid der Kommissionspräsidentin
Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) hatte Ende März eine öffentliche Anhörung zur Referendumsfrage durchgeführt. Die Meinungen von Expertinnen und Experten gingen damals diametral auseinander in der Frage, ob das EU-Vertragspaket dem obligatorischen Referendum unterstellt werden soll – und damit das Volks- und Ständemehr benötigt – oder mit einem fakultativen Referendum nur das Volksmehr zählen soll.
Antrag mit Stichentscheid
Nun hat sich die Kommission entschieden. Gemäss der auf der Parlamentsseite aufgeschalteten parlamentarischen Initiative wird eine Verfassungsanpassung beantragt. Die SPK-S ist der Ansicht, dass die Genehmigung der Abkommen über die Stabilisierung der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (Bilaterale III) in der Bundesverfassung geregelt werden soll.
Der Entscheid fiel mit 6 zu 6 Stimmen und dem Stichentscheid von Kommissionspräsidentin Heidi Z'graggen (Mitte/UR). Als nächstes entscheidet die Staatspolitische Kommission des Nationalrats.
Der SPK-S ist es gemäss Mitteilung ein Anliegen, dass mit der Ausarbeitung einer Verfassungsänderung die Behandlung der Vorlage zu den Bilateralen III nicht verzögert wird. Sie hat deshalb die SPK des Nationalrats in einem Schreiben gebeten, ihr schon vor der Sommersession grünes Licht zur Ausarbeitung der Vorlage zu geben. Dadurch sollte es möglich sein, dass die Vorlage bereits in der Herbstsession 2026 dem Ständerat unterbreitet werden kann.
Widerspruch zwischen Verfassung und Vertragspaket?
Die SPK-S argumentiert, es sei sicherzustellen, dass die zur Umsetzung der EU-Abkommen notwendigen Erlasse beziehungsweise Änderungen von Bundesgesetzen nur in Kraft treten, wenn die Verfassungsänderung von Volk und Ständen angenommen worden ist, heisst es im Initiativtext. Damit solle die Diskussion über die umstrittene Anwendung eines obligatorischen Staatsvertragsreferendums sui generis (einzigartig) entfallen.
Die SPK-S schlägt sich damit auf die Seite des Juristen Stefan Schmid. Dieser hatte Ende März einen Widerspruch zwischen der Bundesverfassung und dem Vertragspaket geltend gemacht, insbesondere bei der Personenfreizügigkeit.
Um diesen Konflikt aus dem Weg zu räumen, schlug er vor, die Verfassung mit einer Übergangsbestimmung zu ergänzen. Diese Übergangsbestimmung würde eine Verfassungsänderung bedeuten.
Jede Verfassungsänderung braucht ein doppeltes Mehr von Volk und Ständen. Für diesen Weg hat sich nun auch die Ständeratskommission ausgesprochen.