Zum Inhalt springen

Header

Zur Übersicht von Play SRF Audio-Übersicht

Bundesgerichtsurteil Beschwerde abgewiesen: Berner Giftmörder muss 18 Jahre in Haft

  • Das Bundesgericht hat die Beschwerde des sogenannten Berner Giftmörders abgewiesen.
  • Damit bleibt es bei einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren.
  • Der Mann hat seine Ehefrau vor drei Jahren mit Gift ermordet, weil er sich mit seiner Geliebten ein neues Leben aufbauen wollte.

Der Verurteilte hatte seiner Ehefrau 2021 eine sechsfach tödliche Dosis der Substanz Colchicin in den Kaffee gemischt. Während die Frau im Spital mit dem Tod rang, schickte er seiner Geliebten Nachrichten und schlug einen Ausflug nach Lugano vor.

Frontalansicht des Bundesgerichts mit Schriftzug.
Legende: Nach dem Berner Obgergericht kam auch das Bundesgericht zum Schluss: 18 Jahre Freiheitsstrafe sind im Fall des Giftmörders angemessen. Keystone/Jean-Christophe Bott

In seiner Beschwerde hatte der Mann lediglich das Strafmass angefochten. Das Bundesgericht ging jedoch nicht darauf ein. Dies steht im heute veröffentlichten Urteil. Das Berner Obergericht habe das Strafmass – 18 Jahre Freiheitsstrafe – sehr sorgfältig begründet.

Er spielte den trauernden Witwer

Das Berner Obergericht bezeichnete die Tat des Ehemannes als «Eliminationsmord». Der Täter habe sich von seiner Frau trennen wollen, mit der er seit 25 Jahren verheiratet war. Eine Scheidung sei für ihn jedoch nicht infage gekommen.

So habe er den Plan gefasst, seine Ehefrau zu ermorden. Er habe genau recherchiert und sich für die Substanz Colchicin entschieden, obwohl er gewusst habe, dass eine Vergiftung damit zu starken Schmerzen führe. Dem Todeskampf seiner Frau habe er schweigend zugeschaut und danach den trauernden Witwer gespielt.

Regionaljournal Bern, Freiburg, Wallis, 7.10.2024, 12:03 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel