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Corona-Impfstoff im Überfluss Bund sitzt wegen laufender Verträge auf Millionen von Impfdosen

Der Bund lagert derzeit 13 Millionen Impfdosen. Ob die Schweiz von den Verträgen mit den Pharmakonzernen zurücktreten kann, ist ungewiss.

Wer sich jetzt gegen Corona impfen oder boostern will, kann dies ohne Probleme tun. Gemäss dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) lagert der Bund im Moment 13 Millionen Impfdosen. Diese können jederzeit verimpft werden. Dazu wird der Bund in diesem Jahr noch mehrere Millionen Dosen erhalten.

Dies steht im Gegensatz zu den bis April verimpften 24'000 Pfizer-Dosen. Dennoch ist ungewiss, ob die Schweiz überhaupt von den Verträgen mit den Pharmakonzernen zurücktreten kann.

Das BAG schreibt auf Anfrage: «Oberstes Ziel des Bundes ist es, die Schweizer Bevölkerung ausreichend mit den wirksamsten Impfstoffen gegen Covid-19 zu versorgen. Eine Überversorgung ist nicht auszuschliessen.» Diese Überversorgung ist bereits eingetreten und führte dazu, dass der Bund schon über zehn Millionen Impfdosen vernichtete.

Die Vertragslage mit den Pharmakonzernen

Aufgrund des Öffentlichkeitsgesetzes mussten die Verträge mit den Pharmakonzernen veröffentlicht werden. Zu einem Grossteil sind die Papiere jedoch geschwärzt. Das BAG rückt auch nicht mit den Informationen heraus, ob von den Verträgen mit den Impfstoffherstellern zurückgetreten werden kann. Dies sei vertraulich.

Zudem ist auch der Preis einer Impfdosis unklar. Andere Länder haben zwischen 15 und 23 Euro bezahlt, wie Medien berichteten. Damit ist auch nicht genau klar, wie viel Geld bereits vernichtet wurde.

Üblicherweise steht in einem Vertrag eine Rücktrittklausel, wie Kerstin Noëlle Vokinger, Professorin für Recht, Medizin und Technologie, bestätigt. Es sei aber davon auszugehen, dass ein Vertragsrücktritt kostspielig werde. Denn schliesslich solle keine Partei den Anreiz haben, den Vertrag vorzeitig zu beenden.

Ein kostengünstigerer Ausweg aus den Verträgen

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Ohne eine Rücktrittsklausel aus den abgeschlossenen Verträgen zu kommen, ist schwierig. Der Bund müsste auf ein Entgegenkommen der Impfstoffhersteller hoffen, wie Kerstin Noëlle Vokinger bestätigt: «Man müsste auf Goodwill der Hersteller hoffen, wenn der Bund nicht die Konsequenzen der Rücktrittklausel in Kauf nehmen möchte.»

Eine intrinsische Motivation gebe es bei den Pharmafirmen aber nicht, denn diese seien gewinnorientiert. Eine Chance sieht Vokinger aber dennoch: «Falls der Druck vonseiten der Gesellschaft sehr gross wird, könnte vom Standpunkt abgewichen werden. Eine gute Reputation ist durchaus auch für Pharmafirmen von Relevanz und Interesse.»

Will der Bund nicht alle Corona-Impfdosen bezahlen, könnte er auch den Rechtsweg beschreiten. Dies wäre beispielsweise möglich, wenn eine Rücktrittklausel fehlt oder diese rechtswidrig sei, meint Vokinger. Dann würde ein Gericht über die Konsequenzen eines Vertragsrücktritts entscheiden.

HeuteMorgen, 05.05.2023, 06:00 Uhr

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