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Corona-Leaks-Affäre Verfahren gegen Bersets Kommunikationschef eingestellt

Lauener hatte Ringier-Chef Walder vorab über Bundesratspläne informiert – verletzte damit aber das Amtsgeheimnis nicht.

Das Verfahren der Bundesanwaltschaft gegen den ehemaligen Kommunikationschef von alt Bundesrat Alain Berset, Peter Lauener, im Zusammenhang mit den Corona-Leaks ist offiziell eingestellt worden. Die Bundesanwaltschaft bestätigte einen entsprechenden Bericht der Tamedia-Zeitungen.

Da die Einstellungsverfügung noch nicht rechtskräftig sei, gebe es zurzeit keine weiteren Auskünfte, hiess es bei der Bundesanwaltschaft (BA) weiter. Eine Beschwerde gegen den Entscheid sei noch möglich.

Einstellung war erwartet worden

Die BA hatte Mitte März mitgeteilt, dass sie das Corona-Leaks-Verfahren gegen Lauener einstellen wolle. Lauener verletzte demnach das Amtsgeheimnis nicht, indem er den Chef des Ringier-Verlags, Marc Walder, vorab über vertrauliche Pläne zur Pandemiebekämpfung des Bundes informierte.

Lauener musste im Mai 2022 vier Tage im Gefängnis verbringen. Das Verfahren gegen ihn lief insgesamt vier Jahre lang. Seinen Posten als Kommunikations­verantwortlicher im Innendepartement des damaligen Bundesrats Alain Berset musste Lauener aufgeben.

Tamedia: Lauener erhält Entschädigung

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Laut dem Tamedia-Bericht wurde Peter Lauener jetzt von der Bundesanwaltschaft eine Entschädigung über 100'000 Franken zugesprochen. Rund 41'000 Franken erhalte er als Entschädigung für wirtschaftliche Einbussen, mit rund 62'000 Franken werde er für seine Verteidigungskosten entschädigt. Zudem, so die Zeitungen, erhalte er 5000 Franken Genugtuung für die vier Tage Haft und wegen der sehr ausführlichen und prominenten Medienberichterstattung über ihn und den Fall.

Eine Entschädigung und Genugtuung hatte auch Ringier-Chef Marc Walder beantragt. Er erhalte aber weder das eine noch das andere, weil das Strafverfahren formell nie gegen ihn geführt wurde, so die Tamedia-Zeitungen. Walder hatte den juristischen Status einer Auskunftsperson. Zur Entschädigung für Lauener und deren Verweigerung für Walder gab es von der Bundesanwaltschaft keine Auskunft.

Lauener ist heute selbstständig in einer Kommunikations- und Strategieagentur in Bern tätig. Er war nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Im März hatte die BA mitgeteilt, der Tatverdacht habe sich gestützt auf die verwertbaren Beweismittel nicht erhärten lassen. Die Behörde habe deshalb die Verfahrensbeteiligten darüber informiert, dass sie beabsichtige, die Strafuntersuchung einzustellen.

Bundesgericht wertete Quellenschutz höher

Die Verfahrenseinstellung ist eine Folge eines Bundesgerichtsurteils vom Februar: Darin untersagte das Gericht der BA die Auswertung von E-Mails zwischen Lauener und Walder. Das Gericht stützte damit die Vorinstanz.

Die Richter gewichteten den journalistischen Quellenschutz höher als die Aufklärung der sogenannten Corona-Leaks. Die beschlagnahmten Datenträger bleiben demnach versiegelt. Die BA hatte beabsichtigt, mehrere Laptops, Handys und andere Datenträger Laueners und Walders zu untersuchen.

Die sogenannte Corona-Leaks-Affäre sorgte 2022 und 2023 für Schlagzeilen in der Schweiz. Der Vorwurf stand im Raum, dass Schweizer Topbeamte Medien während der Pandemie vorab über geplante Regierungsmassnahmen informiert hatten.

Besonders ins Visier nahm der damalige Sonderermittler Peter Marti den seinerzeitigen Kommunikationschef des Innendepartements und Berset-Vertrauten Peter Lauener.

Info 3, 17.7.2025, 12 Uhr ; 

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