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Deutliche 63,7 Prozent Ja Die Schweiz übernimmt EU-Waffenrichtlinie

Neue EU-Waffenrichtlinie

Eidg. Vorlage: Umsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung von Schengen)

  • JA

    63.7%

    1'501'485 Stimmen

  • NEIN

    36.3%

    854'528 Stimmen

  • Die Schweizer Stimmbürger stimmen dem EU-Waffenrecht mit 63.7 Prozent zu.
  • Mit dem Ja wird das Schweizer Waffenrecht verschärft, und die Schweiz bleibt Teil des Schengen-Raums.
  • Die Schützen hatten die Änderungen vehement bekämpft.

Das Schweizer Stimmvolk hat das verschärfte Waffengesetz eindeutig angenommen. Das Schlussresultat weist einen Ja-Stimmenanteil von 63.7 Prozent aus. 36.3 Prozent hatten die Vorlage abgelehnt.

Schützen kämpften vergebens

Insgesamt haben rund 1'501'500 Personen die Waffenvorlage angenommen, 854'500 Personen haben dagegen gestimmt. In sämtlichen Kantonen mit Ausnahme des Kantons Tessin resultierte ein Ja. Die Tessiner Stimmenden lehnten die Vorlage mit 54.5 Prozent ab.

Tessin-Korrespondentin Karoline Thürkauf erklärt sich dieses Resultat mit der allgemeinen Skepsis der Tessiner gegenüber der EU. Das Argument, es handle sich um ein Diktat der EU, habe gezogen.

Ein knappes Ja gab es in den Kantonen Schwyz mit 51.6, Obwalden mit 51.7 und Appenzell Innerrhoden mit 52.9 Prozent. Am deutlichsten stimmte der Kanton Basel-Stadt mit 75 Prozent zu. Es folgen Genf mit 72.8 und Neuenburg mit 72.6 Prozent.

Die Schützen sprachen von Unterwerfung und versuchten, aus der Waffenabstimmung einen Entscheid über ein «EU-Diktat» zu machen.

Damit scheinen sie auch in EU-kritischen Kreisen nur bedingt gepunktet zu haben, trotz Unterstützung der SVP. Diese muss im Wahljahr eine Niederlage in einem Dossier hinnehmen, das mit ihrem Kernthema zu tun hat, den Beziehungen zur EU.

Politologe Lukas Golder zum Abstimmungsergebnis: «Es ist ein Ja der individualisierten Schweiz und ein Nein der in Vereinen organisierten Schweiz.» Es gebe etwa in den Kantonen Schwyz und Wallis viele Nein-Stimmen. Dort, wo viele in Schützen- oder Jägervereinen organisiert seien.

Nachweis im Fünfjahres-Rhythmus

Mit dem Ja kann die Schweiz die neue EU-Waffenrichtlinie umsetzen. Davon betroffen sind vor allem Käufer halbautomatischer Waffen mit grossem Magazin. Solche Waffen – beispielsweise Sturmgewehre – gelten neu als verbotene Waffen.

Im Schiesssport können sie weiterhin verwendet werden, doch braucht es für den Kauf eine Ausnahmebewilligung statt wie heute einen Waffenerwerbsschein. Wer eine solche Waffe erwerben will, muss zudem nach fünf und nach zehn Jahren nachweisen, dass er damit regelmässig schiesst oder Mitglied eines Schützenvereins ist. Wer bereits eine solche Waffe besitzt, muss sie innerhalb von drei Jahren dem kantonalen Waffenbüro melden, sofern sie noch nicht registriert ist.

Bundesamt für Statistik

Keine Änderungen für Soldaten und Jäger

Waffenhändler müssen sämtliche Transaktionen mit Waffen innerhalb von 20 Tagen elektronisch melden, und Waffenhersteller müssen alle wesentlichen Waffenbestandteile markieren. Das soll es der Polizei erleichtern, die Herkunft einer Waffe zu klären. Sammler und Museen müssen ein Verzeichnis führen.

Ferner wird der polizeiliche Informationsaustausch zwischen den Schengen-Staaten verbessert. Im Informationssystem wird künftig ersichtlich sein, wem in einem anderen Land aus Sicherheitsgründen eine Waffe verweigert wurde.

Angst vor Schengen-Aus

Die Befürworter – alle grossen Parteien mit Ausnahme der SVP – sehen in den Änderungen durchaus einen Nutzen im Kampf gegen Waffenmissbrauch. Ihr zentrales Argument war allerdings die Schengen- und Dublin-Mitgliedschaft der Schweiz: Bei einem Nein hätte diese automatisch geendet – es sei denn, die EU-Kommission und sämtliche EU-Staaten wären der Schweiz innert 90 Tagen entgegenkommen.

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