Das Wichtigste in Kürze:
- Bei Annullation, Überbuchung oder grosser Verspätung müssen Airlines Entschädigungen zahlen.
- Allerdings ist das für betroffene Passagiere oft ein mühsamer Kampf: Die Fluggesellschaften lassen sich mit Rückzahlungen viel Zeit oder blocken ab.
- Die Fluggäste können sich allerdings Hilfe holen. Zum Beispiel von spezialisierten Inkassobüros, die die Arbeit gegen eine Erfolgsprovision übernehmen.
- Auch der Reiseombudsman sieht in solchen Inkassobüros eine gute Möglichkeit, zu seinem Geld zu kommen.
Der offizielle Weg führt in der Schweiz über das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL. Falls eine Fluggesellschaft sich weigert, Entschädigungen zu bezahlen, können sich Passagiere mit einem vierseitigen Formular an das BAZL wenden. Dieses droht bei berechtigten Ansprüchen den Fluggesellschaften mit einer Busse.
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Urs Holderegger vom BAZL erklärte in der SRF-Sendung «Kassensturz» , jährlich würden sich über 3500 Passagiere melden. In rund 90 Prozent der berechtigen Forderungen würde den Passagieren zu ihrem Recht verholfen. Fälle von Verspätung zählt das BAZL jedoch im Gegensatz zum geltenden EU-Recht nicht zu den berechtigten Forderungen. Und: Lenkt eine Airline nicht ein, geht das BAZL nicht vor Gericht.
Deutsche Inkassobüros kämpfen auch vor Gericht für das Geld
Dies ganz im Gegensatz zu deutschen Inkassobüros wie Flightright, Flightplane, EUclaim, refund.me oder anderen. Diese haben sich auf das Einfordern von Ausgleichszahlungen von Fluggesellschaften spezialisiert. Mit wenigen Klicks können auch Schweizer Passagiere im Internet Flugdaten eingeben. Die Inkassobüros teilen einem unmittelbar danach mit, ob die Forderung ihrer Ansicht nach gerechtfertigt ist oder nicht.
Hilfreiche Links:
Gemäss Angaben von EUclaim wurden 2016 alleine bei ihnen rund 1700 Fälle bearbeitet, in denen Kunden Ansprüche auf Ausgleichszahlungen durch Schweizer Fluggesellschaften hatten. Anwälte der Inkassobüros nehmen sich den Fällen an, notfalls auch vor Schweizer Gericht. Zahlen die Fluggesellschaften, leiten die Inkassobüros das Geld abzüglich einer Kommission von 20 bis 25 Prozent den Kunden weiter. Ist der Streit erfolglos, müssen die Kunden nichts bezahlen.
Ein spezielles Geschäftsmodell hat Fairplane zusätzlich im Angebot: Verzichten Passagiere auf die Hälfte der Forderung, zahlt das Inkassobüro dem Kunden das Geld unmittelbar aus. Fairplane versucht danach, unabhängig vom Passagier, die gesamte Ausgleichszahlung zu erstreiten.
Schweizer Streitfall Verspätungen
Ronald Schmid von Fairplane erklärt auf Anfrage des Konsumentenmagazins «Espresso» von Radio SRF 1, vor Schweizer Gericht würden insbesondere Fälle wegen grosser Verspätung von mehr als drei Stunden landen. Diese sind in der Schweiz umstritten, da sie in der ursprünglichen EU-Verordnung ausgenommen waren und erst im Nachhinein durch ein Urteil des europäischen Gerichtshofs hinzugefügt wurden.
Frühere Beiträge:
Ob diese nachträgliche Präzisierung in der Schweiz gilt, ist nach wie vor nicht abschliessend geklärt ( «Espresso» berichtete ). Das Inkassounternehmen Flightright hatte letztes Jahr einen entsprechenden Gerichtsfall gegen die Schweizer Fluggesellschaft Edelweiss verloren. Gegenüber «Espresso» erklärt Flightright, zur Zeit seien jedoch verschiedene Verfahren vor Gericht in Basel hängig. Durch die Verfahren erhofft man sich Klärung über die rechtliche Handhabung von grossen Verspätungen in der Schweiz.
Auch der Reiseombudsman kämpft mit den Airlines
Der Schweizer Reiseombudsman Franco Muff kämpft ebenfalls für die Rechte von Flugreisenden. Wer bereits den Kundendienst einer Airline kontaktiert hat und das Gefühlt hat, nicht weiterzukommen und abgewimmelt zu werden, kann sich beim Reiseombudsman melden. «Im Gegensatz zum einzelnen Reisenden haben wir Erfahrung und auch den nötigen Biss, durchzuhalten und die Fluggesellschaften immer wieder zu stören», so Franco Muff.
Allerdings seien seine Möglichkeiten begrenzt, räumt der Reiseombudsman ein. Gegenüber den deutschen Inkassounternehmen sei er zu Beginn skeptisch gewesen, sagt Franco Muff. Doch der Erfolg gebe den Unternehmen wohl Recht. Wer keinen grossen Aufwand möchte und es einfach mal probieren will, für den sei es sicher ein gangbarer Weg, ein solches Unternehmen zu kontaktieren.