- Der Bund erhöht gewisse Abzüge bei der direkten Bundessteuer.
- Die Abzüge würden der Teuerung angepasst, teilt die Eidgenössische Steuerverwaltung mit.
- Ab dem Steuerjahr 2025 steigen der Kinderabzug und der Unterstützungsabzug von derzeit noch 6700 auf neu je 6800 Franken.
Zudem werden Personen, die sich in Ausbildung befinden, neu 100 Franken mehr für die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung abziehen können. Der maximale Abzug beträgt 13'000 Franken.
Das EFD begründet die Anpassung mit dem Gesetz, das den Ausgleich der sogenannten kalten Progression verlange. Die Anpassung erfolgt jährlich. Die Teuerung seit dem letzten Ausgleich der kalten Progression im laufenden Jahr beträgt laut EFD-Angaben 1.31 Prozent.
Grenze für steuerbares Einkommen steigt
Der Ausgleich der kalten Progression führt zu Anpassungen über alle Tarifstufen, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Ehepaare zahlen neu Steuern ab einem steuerbaren Einkommen von 29'700 Franken. Derzeit sind es 29'300 Franken.
Kalte Progression bezeichnet den Umstand, dass bei progressivem Steuertarif eine steuerpflichtige Person aufgrund ihres gestiegenen Nominaleinkommens mit einem höheren Durchschnittssteuersatz belastet wird, obwohl ihr reales Einkommen nicht entsprechend angestiegen ist. Dies führt zu einer Verminderung der Kaufkraft.