- Die Schweiz hat den Familiennachzug bei vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen zu Unrecht verwehrt.
- Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg entschieden.
- Vier vorläufig aufgenommene Flüchtlinge hatten vor dem Gericht geklagt.
Der Familiennachzug wird unter anderem an die Bedingung geknüpft, dass eine Person nicht von der Sozialhilfe abhängig ist. Die Flüchtlinge rügten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Abweisung ihrer Gesuche um Familiennachzug ihr Recht auf Familienleben verletze.
Der Gerichtshof in Strassburg kommt in seinem nun veröffentlichten Entscheid zum Schluss, dass das Kriterium der Sozialhilfeabhängigkeit als eines von mehreren in einer Gesamtsicht zu würdigen sei.
Es müsse ein sorgfältige Interessenabwägung im Einzelfall gemacht werden, so der EGMR. So wurde in einem Fall das Gesuch abgelehnt, obwohl die Person voll arbeitstätig ist. Ihr Lohn würde aber nicht für den Unterhalt von vier weiteren Familienangehörigen ausreichen.