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Hassprediger Ramadan Wird der Bieler Imam nun ausgewiesen?

  • Er hetzt in seinen Predigten in Biel gegen Andersgläubige und Andersdenkende: Der Imam Abu Ramadan.
  • Den Asylstatus hat ihm das Staatssekretariat für Migration Anfang Monat aberkannt. Dass er bald die Schweiz verlassen muss, ist allerdings eher unwahrscheinlich, wie ein Experte sagt.
  • Ramadan flüchtete 1998 aus seiner Heimat Libyen in die Schweiz und erhielt dann Asyl. 2003 bekam er die Niederlassungsbewilligung.

Ein unscheinbares Gebäude beherbergt die Bieler Moschee. Hier hat Abu Ramadan Hass-Botschaften verbreitet. Das zeigen Tonaufnahmen, die der «Rundschau» vorliegen. Unter anderem bat er Allah darum, die Feinde des Islams zu zerstören – Juden, Christen, Hindus, Russen und Schiiten

Marc Spescha, Anwalt und Lehrbeauftragter Ausländer-Recht Universität Fribourg sagt dazu: «Das ist eine massive Störung des öffentlichen Friedens. Man könnte auch sagen: Wird da nicht zu Gewalt aufgerufen?» Es sei deshalb denkbar, dass dieses Verhalten als schwerwiegender Verstoss qualifiziert werde.

Jahrelanger Rechtsstreit möglich

Das könnte wiederum heissen, dass die Polizeidirektion des Kantons Bern dem Imam die Niederlassungsbewilligung entzieht. Diese schreibt auf Anfrage von SRF, sie werde ausländerrechtliche Schritte prüfen. Dazu «gehören auf der kantonalen Ebene zum Beispiel das Überprüfen und Widerrufen von Niederlassungs- und Aufenthaltsbewilligungen. Ob und welche dieser Massnahmen zum Tragen kommen, hängt vom Einzelfall ab.»

Trotzdem: Dass der Bieler Hass-Prediger die Schweiz bald verlassen muss, ist unwahrscheinlich. Denn gegen den allfälligen Entzug seiner Niederlassungsbewilligung könnte er bis vor Bundesgericht gehen – und das würde Jahre dauern.

Lohn für Pilgerreisen?

Abu Ramadan lebte von der Sozialhilfe und leitete nebenbei Pilgerreisen. Dafür sei er nicht entlöhnt worden, wie er beteuert. «Für den Fall, dass jemand Einkünfte nicht deklariert, würde man von einem Sozialhilfemissbrauch ausgehen können», sagt Spescha dazu. Und dies wäre ein Grund für eine Landesverweisung von mindestens fünf Jahren.

Der Asylstatus wurde dem Imam von Biel bereits Anfangs August entzogen, weil er mehrmals in sein Heimatland Libyen zurückgereist war. Der Entschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Weitere rechtliche Schritte dürften folgen.

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