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Hausarztmedizin Hausärzte sollen 200 Millionen Franken mehr verdienen

Gesundheitsminister Alain Berset will die finanzielle Situation der Hausärzte verbessern. Er schlägt eine Gebühr von 9.80 Franken pro Arztbesuch vor. Diese soll den Grundversorgern 200 Millionen Franken mehr pro Jahr einbringen. Gespart wird dafür bei Spezialisten und Spitälern.

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Berset will Geld für die Hausärzte umschichten
aus SRF 4 News aktuell vom 17.12.2013.
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Dass der Bundesrat die Grundversorger besserstellen wird, hatte Bundesrat Berset bereits im September angekündigt. Das Departement des Innern (EDI) zeigte nun auf, wie dies geschehen soll. Ein «Zuschlag für hausärztliche Leistungen in der Arztpraxis» soll neu geschaffen werden.

Er beläuft sich auf 11 Tarmed-Taxpunkte, was nach EDI-Angaben einem durchschnittlichen Zuschlag von 9.80 Franken entspricht. Für die Hausärzte bedeutet dies 200 Millionen Franken Mehreinnahmen pro Jahr.

Spezialisten und Spitäler büssen ein

Von den Einsparungen im Umfang von 200 Millionen Franken betroffen sind laut EDI vor allem Radio-Onkologen, Radiologen, Pathologen, Magen/Darm-Spezialisten und Augenärzte. Aus der obligatorischen Krankenversicherung dürften diese Spezialärzte 4 bis 7 Prozent weniger Vergütungen erhalten.

Da die betroffenen Behandlungen auch in Spitälern durchgeführt werden, gehören auch diese zu den Verlierern. Der Spitalverband H+ geht davon aus, dass Spitäler und Kliniken rund 100 Millionen Franken Mindereinnahmen hinnehmen müssten.

Die Organisation kündigte folglich in einer ersten Reaktion an, sich zur Wehr setzen zu wollen. Sie beurteilt die Vorschläge als nicht sachgerecht. Ebenfalls nicht zufrieden ist die Ärzteverbindung FMH. Isolierte Eingriffe führten zu neuen Ungerechtigkeiten. Sie könnten das ganze System aus der Balance bringen, hielt sie fest.

Bundesrat greift ein

Der Bundesrat hatte Ende September angekündigt, den Ärztetarif Tarmed aus eigenen Stücken anpassen zu wollen. Zuvor hatten sich die Tarifpartner nicht auf einen Kompromiss für eine Revision der Tarifstruktur einigen können. Für einen solchen Fall verfügt der Bundesrat seit Anfang 2013 über eine Kompetenz zu einem Eingriff.

Das Versprechen des Bundesrates, die Hausärzte besserzustellen, hatte auch zum Rückzug der Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» beigetragen. Der Vorschlag geht nun in eine Anhörung bis zum 3. Februar 2014, wie das EDI mitteilte. Ende Sommer sollen die Änderungen dann in Kraft treten. Diese Verordnung muss der Gesamtbundesrat absegnen.

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